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Regierung von Unterfranken

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Umsetzung des Konjunkturpakets II in Unterfranken

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Tel: 0931/380-1453
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97070 Würzburg

Informationen zur Umsetzung des Konjunkturpakets II in Unterfranken (Grundlagen, Umsetzung, Antragstellung).

Hinweis: Die Ergebnisse der unterfränkischen Bewerbungsverfahren in den einzelnen Förderprogrammen (Förderlisten) stehen seit Montag, 04. Mai 2009, bei dem Pressestatement Nr. 167 von diesem Tage zur Abrufung bereit. Die Maßnahmen mussten bis zum 31.12.2010 begonnen werden. Die Abrechnung muss rechtzeitig vor dem Jahresende 2011 erfolgen.


Konjunkturpaket II Grafik

Beschreibung


Der Bayerische Ministerrat hatte am 03. und 10. Februar 2009 ein umfangreiches Maßnahmepaket zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes in Bayern beschlossen. Rund 153 Millionen Euro an Gesamtinvestitionen (Anteile Bund, Land und Kommunen insgesamt; Anteile Bund und Land ohne Kommunalanteil rund 134 Millionen Euro) sollen dabei im Rahmen des Konjunkturpakets II in Unterfranken zum Einsatz kommen; ein wichtiger Finanzimpuls für die unterfränkischen Kommunen und Auslöser für nachhaltige zusätzliche Investitionen.

Aufgrund der festgelegten Maßnahme- und Förderbereiche sind überwiegend die Bezirksregierungen als Bündelungs- und Förderbehörde berufen, das Programm abzuwickeln. Eine Ausnahme gilt für Maßnahmen der Dorfentwicklung. Hier erfolgt die Antragstellung bei den Ämtern für ländliche Entwicklung. Für Werkstätten für behinderte Menschen ist zudem das Zentrum Bayern für Familien und Soziales zuständig. Die entsprechenden Links finden Sie unten.

Die Regierung von Unterfranken hat alle Anstrengungen unternommen, um die zusätzlichen Mittel nach dem Konjunkturprogramm II so rasch wie möglich den unterfränkischen Kommunen bzw. Zuwendungsempfängern zugute kommen zu lassen.

Nach einem zügig durchgeführten Bewerbungsverfahren zu den einzelnen Förderprogrammen sind mittlerweile auch die meisten ausgewählten Projekte bereits bewilligt. Grundsätzliche Einzelheiten und die Ergebnisse der unterfränkischen Bewerbungsverfahren können dem Pressestatement Nr. 167 vom Montag, 04. Mai 2009, entnommen werden. Bezogen auf alle Förderprogramme zum Konjunkturpaket II konnten in Unterfranken in Abstimmung mit einem Beirat bereits in der ersten Bewerbungsrunde insgesamt 298 Projekte in 179 Gemeinden ausgewählt werden. Somit konnten in rund 58% der unterfränkischen kreisangehörigen Gemeinden über alle Förderbereiche hinweg Auswahlprojekte berücksichtigt werden. Weitere einzele Projekte waren dann im Nachrückerverfahren zusätzlich erfolgreich. Der Stand der Umsetzung zum 31.07.2011 ist aus der Pressemitteilung Nr. 293 vom 8. August 2011 ersichtlich.

Voraussetzungen


Bewerbung bzw. Anträge entsprechend der Förderrichtlinien

Fristen


Für das Bewerbungsverfahren im Rahmen des Konjunkturprogramms galten bestimmte Bewerbungsfristen: Bewerbung bis 31.03.2009, spätestens bis Ende April 2009. Auszahlungen von Bundesmitteln aus dem Konjunkturpaket II sind nur noch bis Ende 2011 möglich. Die Maßnahmen müssen rechtzeitig vor diesem Zeitpunkt abgerechnet werden.

Erforderliche Unterlagen


Für die Bewerbungsverfahren waren die Bewerbungsbogen, für die (späteren) Anträge sind die Antragsformulare zu verwenden.

Rechtsgrundlagen


Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 02.03.2009, BGBl I S. 416: Artikel 7 dieses Gesetzes (siehe auch Link unten) enthält das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG)

Verwaltungsvereinbarung Bund mit den Ländern (siehe unten)

Förderrichtlinien des Freistaates Bayern

Formulare, Merkblätter und weitere Informationen
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Stand


12. September 2011
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