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Regierung von Unterfranken

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164 - Silvesterfeuerwerk - Pyrotechnik

Bayerische Gewerbeaufsicht

Ihre Ansprechstelle


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Tel: 0931/380-1830
Fax: 0931/380-1803
Zimmer 203, Georg-Eydel-Str. 13
97082 Würzburg

Unterfrankenweite Kontrollen durch die Regierung von Unterfranken – Gewerbeaufsichtsamt - bei der Lagerung und Verkauf von Feuerwerkskörpern



Projekt Abgeschlossen

Beschreibung















Von den Feuerwerkskörpern mit ihren explosionsgefährlichen Inhaltsstoffen können, bei nicht bestimmungsgemäßem Umgang, erhebliche Gefahren ausgehen.

Dies hat sich leider in der Vergangenheit durch schwere Unfälle in großen Feuerwerkslagern und immer wieder bei der unsachgemäßen Verwendung dieser pyrotechnischen Gegenstände am Silvesterabend, auf tragischer Weise bestätigt.

Das Gewerbeaufsichtsamt überprüft auch in diesem Jahr unangemeldet die Verkaufsfilialen im Groß- und Einzelhandel.

Überprüft werden insbesondere die Lagerstätten hinsichtlich des Brandschutzes sowie die erlaubten Höchstlagermengen.
Aber auch die Verkaufsstände, an denen der Bürger die Feuerwerksartikel erwerben kann stehen im Focus. Insbesondere wird beim Verkauf der pyrotechnischen Gegenstände darauf geachtet, dass diese eine gesetzliche Zulassung besitzen und das Abgabeverbot an Personen unter 18 Jahren eingehalten wird.

Neu ist, dass für Feuerwerk der Klasse I eine Altersbeschränkung ab 12 Jahren eingeführt wurde.

Formulare, Merkblätter und weitere Informationen
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Stand


13. Februar 2012
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