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Regierung von Unterfranken

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Stellung im Staatsaufbau - Bündelungsfunktion

Bündelungsfunktion der Regierung - Grafische Darstellung
Bündelungsfunktion der Regierung - Grafische Darstellung

Erläuterungen zur Bündelungsfunktion der Regierung

Im Aufbau der bayerischen Staatsverwaltung ist die Regierung eine sog. Mittelbehörde. Die Bezeichnung Mittelbehörde deshalb, weil sie in der staatlichen Behördenorganisation zwischen der Oberstufe, den Staatsministerien und den Behörden der Unterstufe, z. B. den Landratsämtern, eingerichtet ist. Man spricht deshalb auch von einer Bündelungsbehörde. Die Bezirksregierungen sind in vielen Ländern prägender Bestandteil der Staatsverwaltung. Unter verschiedenen Namen (in Bayern heißen sie Regierung, in anderen Bundesländern Regierungspräsidium) und in verschiedener Ausprägung sind sie in sechs von 13 Flächenländern das Rückgrat des staatlichen Verwaltungsvollzugs. Aber keine Regel ohne Ausnahme: In der Mittelinstanz sind einige Aufgaben der Staatsverwaltung staatlichen Sonderbehörden übertragen worden. Diese Sonderbehörden haben im Vergleich zur Regierung allerdings einen begrenzten Aufgabenbereich.

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Stand


31. Oktober 2008
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