Integrierte Leitstellen; Beantragung einer Kostenerstattung für Folgeinvestitionen
Der Freistaat gewährt nach der Ersterrichtung Leistungen für notwendige Folgeanschaffungen.
Beschreibung
Der Freistaat erstattet dem Betreiber der Integrierten Leitstelle den auf den Rettungsdienst entfallenden Anteil der notwendigen Folgeanschaffungskosten für die kommunikations- und informationstechnische Ausstattung und die Datenverarbeitungsprogramme der Integrierten Leitstelle sowie für die zur Alarmierung und Kommunikation notwendige fernmeldetechnische Infrastruktur in der Fläche (Art. 7 Abs. 1 ILSG).
Den Umfang der nach der Ersterrichtung notwendigen Folgeanschaffungen stellt das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration nach Anhörung der Betreiber der Integrierten Leitstellen im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat in jährlichen Beschaffungsplänen fest.
Für Sie zuständig
- Regierung von Unterfranken - Sicherheit und Ordnung, ProzessvertretungAnsprechpartner
Zivilschutz und integrierte Leitstellen
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Fax +49 (0)931 380-2715
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Verfahrensablauf
Die Abwicklung des Erstattungsverfahrens obliegt bayernweit zentral der Regierung von Schwaben. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wird beteiligt.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Ausgaben/Kosten
Rechtsgrundlagen
- Art. 7 Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG) - BayRS 215-6-1-I; GVBl. S. 318
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage