Katastrophenschutzausrüstung; Beantragung einer staatlichen Förderung
Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Kommunen und freiwilligen Hilfsorganisationen bei der Beschaffung von Katastrophenschutzausrüstung mit staatlichen Zuwendungen.
Beschreibung
Zweck
Die Förderungen haben das Ziel, die Ausstattung der Zuwendungsempfänger zur Abwehr von Katastrophen zu verbessern.
Gegenstand
Gefördert werden Katastrophenschutzausrüstungen (Einsatzleitwagen, Abrollbehälter, Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte, Mehrzweckboote, stationäre Sirenen, mobile Lautsprecher- und Sirenenanlagen und Ölwehrausstattung) für besondere Gefahrenlagen mit überregionaler Bedeutung wie Terrorabwehr, ABC-Schutz, Hochwasserschutz und Massenanfall von Verletzten.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Kommunen und freiwillige Hilfsorganisationen (ASB, BRK, DLRG, JUH und MHD).
Art und Höhe
Es handelt sich um Investitionsförderungen auf der Grundlage von Förderfestbeträgen. Die Förderung darf jedoch - je nach Programm - zwischen 30 bis 85 v.H. der nachgewiesenen tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigen.
Für Sie zuständig
- Regierung von Unterfranken - Sicherheit und Ordnung, ProzessvertretungAnsprechpartner
Katastrophenschutz, TTB und Waldbrandüberwachung
Telefon +49 (0)931 380-1715
Fax +49 (0)931 380-2715
E-Mail sicherheit.kommunales@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr MI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr FR 8:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Hausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgPostanschrift
97064 WürzburgTelefon +49 (0)931 380-00Fax +49 (0)931 380-2222
Voraussetzungen
Die Zuwendungen werden grundsätzlich nur Gemeinden und Landkreisen sowie den freiwilligen Hilfsorganisationen (ASB, BRK, DLRG, JUH und MHD) gewährt. Die sonstigen fachlichen Voraussetzungen der einzelnen Förderungen sind in den Förderprogrammen aufgeführt. Diese finden Sie in dem Bereich "Rechtsgrundlagen".
Verfahrensablauf
Grundsätzlich sind die Anträge bei den Regierungen einzureichen, die auch hierüber entscheiden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwei bis drei Monate.
Fristen
Termine und Fristen ergeben sich aus dem jährlichen Förderschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
- Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Katastrophenabwehr (Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien - KatSZR) - ID4-0712.2-8; AllMBl 2013 443; 2154-I
- Katastrophenschutz-Zuschussprogramm 2019/2020 - Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 17.05.2019
- Katastrophenschutz-Zuschussprogramm 2019/2020 - Anlage 1 Einsatzleitwagen bzw. Abrollbehälter ÖEL/UG-ÖEL - Stand 05/2019
- Katastrophenschutz-Zuschussprogramm 2019/2020 - Anlage 2 Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte - Stand 05/2019
- Katastrophenschutz-Zuschussprogramm 2019/2020 - Anlage 2 a Abrollbehälter (AB) Besprechung für ÖEL/UG-ÖEL - Stand 05/2019
- Katastrophenschutz-Zuschussprogramm 2019/2020 - Anlage 3 Mehrzweckboote (MZB) zur Ölwehr - Stand 05/2019
- Katastrophenschutz-Zuschussprogramm 2019/2020 - Anlage 4 Mobile Lautsprecher- und Sirenenanlagen - Stand 06/2019
- Katastrophenschutz-Zuschussprogramm 2019/2020 - Anlage 5 Einsatzleitwagen (ELW) der UG-SanEL - Stand 05/2019
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage