Beratungs- und Beschwerdestelle für Eltern von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Eltern von Kindern und Jugendlichen in unterfränkischen Heimen und Tagesstätten der Behindertenhilfe können sich an die Beratungs- und Beschwerdestelle wenden, wenn sie Fragen im Zusammenhang mit der Unterbringung ihrer Kinder haben.
Beschreibung
Die Regierung von Unterfranken ist zuständig für die Erteilung der Betriebserlaubnis und Aufsicht der teilstationären sowie stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe im Kinder- und Jugendbereich. Des Weiteren umfasst der Aufgabenbereich noch Beratungs- und Planungsaufgaben.
In den Einrichtungen werden die Kinder und Jugendlichen mit Behinderung während des Schuljahres sowie auch ganzjährig pädagogisch betreut und gefördert. Eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten in allen Fragen der Erziehung nimmt dabei einen hohen Stellenwert ein.
Bei Fragen oder Beschwerden können sich die betroffenen Eltern und Erziehungsberechtigte sowie das betreuende Personal über die oben genannten Kontaktmöglichkeiten an die Regierung von Unterfranken wenden.
Für Sie zuständig
Regierung von Unterfranken -
Hausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgPostanschrift
Peterplatz 9
97064 WürzburgTelefon +49 (0)931 380-00Fax +49 (0)931 380-2222E-Mail
poststelle@reg-ufr.bayern.deWebseite
http://www.regierung.unterfranken.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 8:30 11:30 12:30 15:30 DI 8:30 11:30 12:30 15:30 MI 8:30 11:30 12:30 15:30 DO 8:30 11:30 12:30 15:30 FR 8:30 12:00 Ansprechpartner
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Zimmer: H 83 und H 69
Telefon: 0931 380-1061, -1077, -1060
Fax: 0931 380- 2061, -2077, -2060
E-Mail: beschwerde.kinderjugendheime@reg-ufr.bayern.de
Voraussetzungen
Eltern, deren Kinder in teilstationären oder stationären Einrichtungen der Behindertenhilfen in Unterfranken betreut werden bzw. wohnen.