Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer Infrastruktur- oder Fahrzeugförderung
Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). ÖPNV-Aufgabenträger können eine Infrastrukturförderung und Fahrzeugförderung beantragen.
Zweck
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen
- zum Bau und Ausbau der in Art. 2 Nr. 1 Buchst. f und g, Nrn. 2 bis 4, Nr. 5 Halbsatz 2 und Art. 8 Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz genannten Vorhaben (Infrastrukturförderung) sowie
- zur Beschaffung von Fahrzeugen gemäß Art. 2 Nr. 6 Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Fahrzeugförderung),
soweit diese Maßnahmen der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (Art. 1 und 2 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)) in Bayern dienen.
Außerdem gewährt er Zuwendungen nach Art. 21 (Investitionshilfen) und 27 (ÖPNV-Zuweisungen) Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG).
Gegenstand
Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Öffentlichen Personennahverkehr werden der schienen- und straßenbezogen Bau oder Ausbau von Verkehrswegen, Umsteigeparkplätze und Haltestellen, Omnibusbetriebshöfe, zentrale Werkstätten, Fahrradabstellanlagen, Verkehrsleitsysteme und Beschleunigungsmaßnahmen sowie Fahrzeuge (Kraftomnibusse im Linienverkehr nach § 42 PBefG, Straßenbahn- und U-Bahn-Fahrzeuge) gefördert, soweit sie dem öffentlichen Personennahverkehr dienen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Gebietskörperschaften, öffentliche und private Verkehrsunternehmen, soweit die Vorhaben dem ÖPNV dienen.
Zuwendungsfähige Kosten
Die zuwendungsfähigen Kosten sind vom Einzelfall abhängig.
Art und Höhe
Die Zuwendungen werden als Projektförderung (Festbetragsfinanzierung) oder Anteilsfinanzierung gewährt.
- Regierung von Unterfranken - Schienen- und Straßenverkehr
Ansprechpartner
Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer Förderung
Telefon +49 (0)931 380-1203
Fax +49 (0)931 380-2203
E-Mail wirtschaft.landesentwicklung.verkehr@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr MI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr FR 8:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Hausanschrift
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Postfach
97064 WürzburgTelefon +49 (0)931 380-00Fax +49 (0)931 380-2222
Das Vorhaben muss
- zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erforderlich sein,
- in einem Generalverkehrsplan oder gleichwertigen Plan vorgesehen sein,
- bau- und verkehrstechnisch einwandfrei unter Beachtung des Grundsatzes von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein,
- mit städtebaulichen Maßnahmen, die gegebenenfalls betroffen sind, abgestimmt sein,
- Belange von Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen und
- die Finanzierung muss gewährleistet sein.
Die Regierungen sind für das Verfahren zuständig.
Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Antragsart.
Der Antrag muss bis 1. Dezember für das Folgejahr gestellt werden.
- Antragsformular
Dieses erhalten Sie bei der zuständigen Regierung. - Erklärung zur Subventionserheblichkeit
Anlage 1 zu RZÖPNV - Erläuterungsbericht
- Übersichtsplan
- Pläne (Baupläne, Lageplan, ggf. Grunderwerbsplan, Gestaltungsplan)
- Kostenschätzung mit Kostenzusammenfassung
Muster 5 zu Art. 44 BayHO, Anlage 3 der Richtlinie für die Entwurfsgestaltung im Straßenbau - Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten
Anlage 2 zu RZÖPNV - Beteiligung des zuständigen Beauftragten für Belange von Menschen mit Behinderung nach Art. 18 Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz oder des örtlichen Behindertenbeauftragten oder der Behindertenbeiräte
- Ergänzende Unterlagen bei Omnibusbetriebshöfen und zentralen Werkstätten
Nr. 8.2.10 RZÖPNV
- Antrag auf Förderung zur Anschaffung von Kraftomnibussen im ÖPNV nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG)
- Erklärung des Zuwendungsempfängers über den Einsatz eines geförderten Kraftomnibusses
- Auszahlungsantrag Busförderung
- Verwendungsnachweis Busförderung
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO)
- Muster 2 zu Art. 44 BayHO - Finanzielle Verhältnisse
- Muster 5 zu Art. 44 BayHO - Hochbauten - Kosten
- Erläuterungsbericht zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für eine Hochbaumaßnahme (Muster 6 zu Art. 44 BayHO)
- RZÖPNV - Anlage 1 - Erklärung zur Subventionserheblichkeit der Angaben
- RZÖPNV - Anlage 2 - Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten
- RZÖPNV - Anlage 3 - Zwischennachweis
- RZÖPNV - Anlage 4 - Übersicht über die Ausgaben
- Gesetz über Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - BayGVFG)
- Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Zuwendungsrichtlinien - RZÖPNV) - Az. IIE5-3524-2-2 und 62 - FV 6220 - 1/21, AllMBl. S. 538
- Eckpunkte zur Förderung von „Klimabussen“ im Rahmen der Busförderung im Freistaat Bayern [Dateiformat: pdf]