Freiflächen-Photovoltaik Planungshilfe
Die Planungshilfe ist eine Bewertungs- und Entscheidungsgrundlage für die frühzeitige Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Unterfranken.
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern gibt vor, Erneuerbare Energien dezentral in allen Teilräumen verstärkt zu erschließen und zu nutzen (Ziel 6.2.1). lm Regierungsbezirk Unterfranken stellt die Photovoltaik neben der Windenergie einen ganz wesentlichen Baustein der Energiewende dar.
Die höhere Landesplanungsbehörde an der Regierung von Unterfranken unterstützt die Kommunen bei der Steuerung von großen Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA). Hierzu wurde eigens eine Planungshilfe für Städte, Gemeinden und Projektträger entwickelt. Diese zeigt aus regionaler Perspektive verträgliche Standorte für FF-PVA.
Die vorliegende Planungshilfe soll als Bewertungs- und Entscheidungsgrundlage möglichst frühzeitig im Rahmen kommunaler Planungen genutzt werden. Sie hilft bei der Bewertung einzelner Flächen und zeigt bei externen Anfragen schnell Realisierungschancen und Konfliktpotenziale auf. Sie stellt eine fachliche Empfehlung dar und legt keine Vorrang-, Vorbehalts- oder Ausschlussgebiete fest.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von FF-PVA setzt in der Regel eine Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) voraus. Ausnahmen gelten für nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierte Anlagen.
Die Planungshilfe besteht aus einem erläuternden Text mit Kriterienkatalog sowie mehreren Karten. Diese Karten zeigen fachlich sortiert die einzelnen Kriterien (Fachkarte 1-4) und das Bewertungsergebnis (Ergebniskarte).
- Regierung von Unterfranken - Höhere Landesplanungsbehörde
Ansprechparter für die Planungsregionen siehe linksHausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgÖffnungszeiten allgemein
MO 8:30 11:30 13:30 16:00 DI 8:30 11:30 13:30 16:00 MI 8:30 11:30 13:30 16:00 DO 8:30 11:30 13:30 16:00 FR 8:30 12:00
Planungshilfe: Text und Karten
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Mit Datum vom 20.05.2025 steht Ihnen die 4. aktualisierte Fassung der Planungshilfe zur Verfügung. Die neue Version enthält aktualisierte Fachdaten, insbesondere zum Naturschutz.
Außerdem wurden nun statt bayernweiter Richtwerte zur Bewertung der Ackerflächen landkreisspezifische Schwellenwerte herangezogen, wodurch i.d.R. mehr landwirtschaftliche Flächen in eine schützenswerte Kategorie fallen. Damit wird dem Erhalt landwirtschaftlicher Flächen vor Ort stärker Rechnung getragen.Weitere Neuerungen sind eine Integration von Informationen zu Extremhochwassern sowie die Darstellung von geplanten Naturschutz- und Wasserschutzgebieten.
Ferner ergaben sich auf Basis der LEP-Teilfortschreibung 2023 textliche Änderungen.