Sozialvorschriften im Straßenverkehr; Informationen
Für Fahrer und Beifahrer von Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Höchstmasse (3,5 t zul. HM) und Omnibussen bestehen zu ihrem Schutz und im Interesse der Sicherheit im Straßenverkehr besondere Vorschriften. Diese gelten im Bereich der Europäischen Union einheitlich. Sie regeln u. a. die zulässige tägliche und wöchentliche Lenkzeit, die mindestens einzulegenden Fahrtunterbrechungen sowie die tägliche und wöchentliche Ruhezeit des Fahrpersonals. Ferner gibt es nationale Bestimmungen über die Aufzeichnungen der Lenkzeiten einschließlich deren Unterbrechungen sowie der Ruhezeiten (Kontrollgerät oder handschriftliche Aufzeichnungen bei Fahrzeugen mit über 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t zul. HM). Das Fahrpersonal darf außerdem nicht nach den zurückgelegten Fahrstrecken oder der Menge der beförderten Güter entlohnt werden.
Regierungen - Gewerbeaufsichtsämter (Gewerbeaufsicht)
- Regierung von Unterfranken - Transportsicherheit, Organisation des Arbeitsschutzes
Ansprechpartner
Transportsicherheit, Organisation des Arbeitsschutzes
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- Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz - FPersG)
- Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Fassung vom 31.07.2020
- Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr - Fassung vom 31.07.2020
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage