Weinbergsrolle — Eintragung von Lagenamen

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97070
Würzburg
Der Lagename bezeichnet den „Geburtsort” des Weines.
Beschreibung
Für Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätslikörweine b.A. Qualitätsperlweine b.A. und Sekte b.A. dürfen als geografische Herkunftsbezeichnungen nur Lagenamen verwendet werden, die in die Weinbergsrolle eingetragen sind und deren Rebflächen in einer oder mehreren Gemeinden desselben Anbaugebietes gelegen sind.
Voraussetzungen
Der Lagename muss für die zur Lage gehörende Rebfläche herkömmlich oder in das Flurkataster eingetragen sein oder sich an einen solchen Namen anlehnen. Die Mindestgröße beträgt 5 ha, die in Ausnahmefällen unterschritten werden darf. Aus den Erträgen müssen gleichwertige Weine gleichartiger Geschmacksrichtung hergestellt werden können.
Fristen
Der Antrag ist an keine Frist gebunden.
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag mit Lagenbeschreibung und einem Flurkartenausschnitt
- Bestätigung der Gemeinde
Kosten
10 Euro bis 100 Euro je nach Größe der Lage und Verwaltungsaufwand bei der Eintragung.
Rechtsgrundlagen
§ 29 Weinverordnung,
§ 18 Bayer. Weinrechtsausführungsverordnung (BayWeinRAV)
Weitere Informationen
- Qualitätsprüfung für Weine
- Qualitätsprüfung für Weine Online
- Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
- Erteilung einer Versuchserlaubnis
Downloads
Hier können Sie u. a. Formulare, Dokumente, Präsentationen, Bilddokumente mit weiteren Informationen herunterladen.
Dokument | Typ | Dateigröße |
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Die Weinbergslagen in Bayern - In alphabetischer Reihenfolge | 57 KB | |
Die Weinbergslagen in Bayern - gegliedert nach Bereichen | 60 KB | |
Karte der Bereiche in Bayern | 5.587 KB | |
Karte der Lagen in Bayern | 6.654 KB |