„Coronavirus“ – Beantragung einer Förderung zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen
Der Freistaat Bayern fördert die Beschaffung von CO2-Sensoren für Klassen- und Fachräume und von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage gelüftet werden können. Nachdem die Antragsfrist für die 1. Runde am 31. Dezember 2020 ausgelaufen ist, geht das staatliche Förderprogramm jetzt in die zweite Runde.
Der staatliche Förderanteil in der zweiten Antragsrunde für mobile Luftreinigungsgeräte liegt bei 50 Prozent, der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 Euro. Die Richtlinie ist ab sofort unter www.km.bayern.de/lueften-schulen abrufbar. Weitere Infos und den zu verwendenen Antrag auf der Seite des Kultusministeriums.