Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung Kastenweiher – Eltmann: Regierung leitet Planfeststellungsverfahren ein
066 - 14.09.2026
Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung Kastenweiher – Eltmann im Abschnitt des Landkreises Haßberge: Regierung von Unterfranken leitet Planfeststellungsverfahren ein
Würzburg (ruf) – Die Bayernwerk Netz GmbH hat bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung Nr. E10007 Kastenweiher – Eltmann gestellt. Dies dient der Erhöhung der Versorgungssicherheit sowie einer Steigerung der Übertragungsleistung.
Die bestehende 110-kV-Hochspannungsfreileitung Kastenweiher – Eltmann hat eine Gesamtlänge von 62 km und verläuft durch die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken. Um eine sichere Stromversorgung und ausreichende Übertragungskapazitäten zu gewährleisten, ist die Ertüchtigung des Stromnetzes erforderlich.
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens in Unterfranken ist der Unterabschnitt mit Mast 144 (westlich der Gemeinde Priesendorf) sowie von der Regierungsbezirksgrenze Oberfranken/Unterfranken bei Kirchaich (Mast 150) bis zum Umspannwerk Eltmann (Mast 177). Geplant ist der standortgleiche bzw. standortnahe Ersatzneubau von insgesamt 29 Masten. Die Leitung folgt dabei überwiegend land- und forstwirtschaftlichen Flächen und quert mehrere Landkreise sowie im letzten Drittel bedeutende Verkehrswege.
In Unterfranken sind durch das geplante Vorhaben im Landkreis Haßberge die Gemeinden Oberaurach, Stettfeld und Ebelsbach sowie die Stadt Eltmann unmittelbar betroffen.
Sämtliche Baumaßnahmen werden in der Bestandstrasse vorgenommen. Eine Ausnahme stellt Mast 162 dar, der aufgrund der sich ständig variierenden topographischen Gegebenheiten im Abbaubereich eines Kieswerks knapp außerhalb der Bestandstrasse geplant wurde. Eine Veränderung des Trassenverlaufs darüber hinaus ist mit dem Antragsgegenstand nicht verbunden.
Der interessierten Öffentlichkeit werden die gesamten Planunterlagen auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken für die Dauer eines Monats vom 17.09.2026 bis 16.10.2026 über den Pfad Aufgaben > Wirtschaft, Landesentwicklung, Heimat und Verkehr > Energiewirtschaft, Preisprüfung und Gewerbe > Hochspannungs-, Gas- und Wasserstoffleitungen; Beantragung der Durchführung eines Plangenehmigungs-, Planfeststellungs- oder Anzeigeverfahrens > aktuelle Planfeststellungsverfahren (https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177666/177669/leistung/leistung_25679) zugänglich gemacht. Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen aber auch mittels individueller Terminverbeinbarung vor Ort bei der Regierung von Unterfranken einsehen.
Einwendungen gegen das Vorhaben können elektronisch bei der Regierung von Unterfranken bis zwei Wochen nach Ende der öffentlichen Auslegung, das heißt bis zum 30.10.2026, erhoben werden. Weitere Informationen zur Einreichung von Einwendungen können der Internetseite der Regierung von Unterfranken sowie der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 14.09.2026 entnommen werden.
Im durchzuführenden Planfeststellungsverfahren werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft. Hierzu holt die Regierung von Unterfranken die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ein und beteiligt die betroffenen Kommunen. Die Information der Öffentlichkeit sowie der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine und der sonstigen in Umweltangelegenheiten anerkannten Vereinigungen erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet.
