Psychiatrische Versorgung, AIDS und Suchtkrankenhilfe; Beantragung einer Förderung für Maßnahmen zur Fortbildung
Der Freistaat gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Fortbildung in den Bereichen psychiatrische Versorgung, AIDS und Suchtkrankenhilfe.
Beschreibung
Zweck
Mit den Zuwendungen sollen Fortbildungsmaßnahmen in den Bereichen psychiatrische Versorgung, AIDS und Suchtkrankenhilfe unterstützt werden.
Gegenstand
Gefördert werden Fortbildungsmaßnahmen für Personen, die in den Bereichen psychiatrische Versorgung, AIDS und Suchtkrankenhilfe (hier nur ehrenamtlich) tätig sind. Die Fortbildungen haben die Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung von spezifischen Fachkenntnissen zum Inhalt.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern sowie auf Landesebene wirkende oder andere fachlich anerkannte Verbände und sonstige Fortbildungsanbieter.
Zuwendungsfähige Kosten,
Zuwendungen werden je Fortbildungseinheit (à 45 Minuten) gewährt.
Art und Höhe
Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als Festbetrag gewährt. Die Stundensätze werden für jeden Förderbereich gesondert festgesetzt. Der Zuwendungsempfänger muss einen haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Eigenanteil erbringen.
Für Sie zuständig
- Regierung von Unterfranken - Soziales und JugendAnsprechpartner
Förderung von Fortbildung im Bereich psychiatrische Versorgung, AIDS und Suchtkrankenhilfe
Telefon +49 (0)931 380-1066
Fax +49 (0)931 380-2066
E-Mail soziales@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr MI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr FR 8:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Hausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgPostanschrift
97064 WürzburgTelefon +49 (0)931 380-00Fax +49 (0)931 380-2222
Voraussetzungen
Maßnahmen mit weniger als acht Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden grundsätzlich nicht gefördert.
Verfahrensablauf
Antragsstellung
Anträge sind bei der für den Ort der Fortbildungsveranstaltung örtlich zuständigen Regierung einzureichen.
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligungen sind die Regierungen. Die Regierungen entscheiden über die Bewilligungen im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr.Besondere Hinweise
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Fristen
Anträge auf Förderung nach der Förderrichtlinie der in den Bereichen psychiatrische Versorgung, AIDS sowie Suchtkrankenhilfe tätigen Personen können im Geltungszeitraum der Richtlinie jederzeit gestellt werden (01.01.2019-31.12.2020).
Das Fortbildungsprogramm ist bis zum 31. Oktober des dem Bewilligungszeitraum vorgehenden Jahres vorzulegen.
Erforderliche Unterlagen
- Fortbildungsprogramm
Das Fortbildungsprogramm muss alle in dem Bewilligungszeitraum geplanten Fortbildungsmaßnahmen enthalten. Für jede Fortbildungsmaßnahme sind darin Konzeption und Ziel auszuweisen.
Formulare
- Zuwendungsgewährung für Schulungsmaßnahmen für Laienhelferinnen/ Laienhelfer von Maßnahmen und Einrichtungen zur Versorgung psychisch kranker und psychisch behinderter Menschen - Antrag
- Zuwendungsgewährung für Schulungsmaßnahmen für Laienhelferinnen/Laienhelfer von Maßnahmen und Einrichtungen zur Versorgung psychisch kranker und psychisch behinderter Menschen - Verwendungsnachweis
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
- Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO) - BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
- Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO) - BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
- Förderrichtlinie Fortbildung der in den Bereichen Altenpflege, Altenarbeit, Behindertenhilfe, psychiatrische Versorgung, AIDS sowie Suchtkrankenhilfe tätigen Personen - Az. 27c-G8469-2018/1-29, BayMBl. Nr. 474