
Datenschutz und Urheberrecht
Ein rechtssicherer Umgang in den Themen Datenschutz und Urheberrecht ist in der Schule zwingend erforderlich. Dafür wurde als Bestandteil der Flächenwirksamen Fortbildungsoffensive das Modul "Schule und Recht" entwickelt. Dieses bietet Lehrkräften und Schulleitungen einen ersten Einblick und wichtige Grundlagen sowie weiterführende Hinweise.
Im Folgenden haben wir einige relevante Links zusammengestellt.
Datenschutz
Das Thema „Datenschutz“ mit dem Schutz der personenbezogenen Daten genießt in der Schule seit jeher einen hohen Stellenwert. Dies ist nicht nur bei der digitalen Speicherung von Daten (z.B. auf Servern oder Computern), sondern auch beim analogen Umgang (im Schulhaus oder im „Notenheft“) bedeutend.
Auf den folgenden Webseiten können Sie bereits erste grundlegende Informationen erhalten. Bei speziellen Fragen, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Datenschutzbeauftragten.
- Datenschutz (StMUK)
- Handreichungen für den Datenschutz an Schulen (StMUK) inkl. Hinweisen für den Distanzunterricht
- Erläuternde Hinweise zum Vollzug der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Schulen (derzeit in Überarbeitung)
- Rechtliche Hinweise zur Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets an Schulen (derzeit in Überarbeitung)
- Der Bayerische Landesbeauftrage für den Datenschutz – Abschnitt Schulen
- Infobroschüre „Datenschutz in der Schule“ vom Landesbeauftragten für Datenschutz, Herrn Dr. Petri (BayLfD)
- FAQs zum Datenschutz auf mebis
- Selbstdatenschutz! Tipps, Tricks und Klicks
- Deine Daten. Deine Rechte.
Zur Unterstützung der staatlichen Schulen bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen stellt das Staatsministerium laufend Arbeitshilfen zur Verfügung, die auf den spezifischen Bedarf von Schulen ausgelegt sind. Diese werden im Schulportal (https://portal.schulen.bayern.de) für alle Schulen zugänglich unter dem Button „Datenschutz“ hinterlegt. Die Muster und Vorlagen sind an die konkreten Verhältnisse vor Ort anzupassen. Die hierfür notwendigen Informationen finden Sie in den Anwendungshilfen, die zusammen mit den Mustern und Vorlagen zur Verfügung gestellt werden. Folgende Arbeitshilfen sind bereits verfügbar, die Sammlung wird laufend ergänzt:
- Muster für eine Datenschutz-Geschäftsordnung für staatliche Schulen in Bayern
- Materialien zu den Betroffenenrechten der DSGVO, insbesondere dem Auskunftsrecht (Art. 15 ff. DSGVO)
- Muster für Verarbeitungsbeschreibungen für staatliche Schulen in Bayern (Art. 30 DSGVO)
- Arbeitshilfen zum Umgang mit Datenschutzverletzungen an staatlichen Schulen in Bayern
schulartspezifische Ansprechpartner
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Die Datenschutzbeauftragten für die Schulen in staatlicher Trägerschaft sind dem jeweiligen Schulamt zugeordnet:
Schulamt Datenschutzbeauftragte/r AB-L
AB-S KG HAS KT MSP MIL RG SW-L SW-S WÜ-L WÜ-S
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Die Datenschutzbeauftragten sind der jeweiligen beruflichen Schule zugeordnet. Der Kontakt zum Datenschutzbeauftragten kann über die entsprechende Schulverwaltung hergestellt werden.
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Bei Datenschutzfragen an Schulen in privater Trägerschaft wenden Sie sich bitte an Ihren Schulträger. Diese befinden sich nicht im Zuständigkeitsbereich der Datenschutzbeauftragten für öffentliche Schulen.
Urheberrecht
Während des Unterrichts werden viele Medien, Artikel und Schulbücher verwendet, die jeweils eine Urheberschaft haben und damit dem Urheberrecht unterliegen. In Bezug auf Schulen und Unterricht gibt es Vereinbarungen, die es den Lehrkräften ermöglichen rechtssicher zu agieren.
- Einscannen & Kopieren in der Schule – Regeln und Praxisfragen
- Urheberrecht – Tipps, Tricks und Klicks (mebis)
- Schulbuch-Auszüge in der Lernplattform nutzen
- Recht am eigenen Bild – Tipps, Tricks und Klicks (mebis)
- Open Educational Resources (OER) (mebis)
- Freie Inhalte im Netz z. B. CC-Lizenzen (mebis)
- Lizenzen im Internet (mebis)
- Medien im Internet zur kostenlosen Nutzung (ALP Dillingen)
- Projekt "Gutenberg"
Die von den Landkreisen und kreisfreien Städten unterhaltenen kommunalen Medienzentren verleihen didaktische Medien an Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen ihres Betreuungsbereiches. Hier finden Sie das für Sie zuständige Medienzentrum.