Aufgabenstruktur der Regierung

Die Regierung von Unterfranken ist eine von sieben Bezirksregierungen im Freistaat Bayern und die zentrale Förderagentur für Unterfranken. Sie unterstützt die Entwicklung von Landkreisen, Städten und Gemeinden, die regionale Wirtschaft und den Ausbau der Infrastruktur jedes Jahr mit mehreren hundert Millionen Euro von Bundesrepublik, Freistaat und Europäischer Union. Die Regierung bemüht sich bei ihren Entscheidungen um fairen Interessenausgleich, etwa zwischen Stadt und Land oder zwischen Straßenbau und Naturschutz.

Die Behörde repräsentiert und vertritt die Staatsregierung in Unterfranken. Sie sorgt dafür, dass die Beschlüsse des Kabinetts und die Vorgaben der Ministerien vor Ort umgesetzt werden. Zugleich ist sie auch das Sprachrohr der Region gegenüber der bayerischen Staatsregierung und den Ministerien in München.

Bündelungs- und Koordinierungsaufgaben

In der Mittelbehörde Regierung laufen die meisten Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zusammen, die innerhalb der Staatsregierung auf die einzelnen Ministerien nach Geschäftsbereichen verteilt sind (sog. Ressortprinzip), um sich dann wieder auf der Ebene der unteren Verwaltungsbehörden zu verzweigen. Man spricht deshalb von der Bündelungsfunktion der Regierung. Das heißt, die unterschiedlichen und vielfältigen fachlichen Zielvorstellungen der Staatsministerien werden in Regierung zusammengefasst und ein Interessenausgleich geschaffen. Diese Bündelungsfunktion der Regierungen ist im Verwaltungsaufbau einmalig.

Bündelung steht vor allem für Koordinierung, Kooperation und Kompromiss

Bei der Umsetzung von Vorhaben auftretende vielfältige Nutzungskonflikte werden schnell und sachgerecht entschieden und ausgewogene Kompromisslösungen gefunden.
Beispiele sind die Ausweisung eines Industriegebiets in einer Gemeinde, wo die wirtschaftliche Qualität des anzusiedelnden Betriebs und seine Förderfähigkeit, der bauliche Standort innerhalb der Gemeinde, die Frage der großräumigen landesplanerischen Eignung des Gebiets, die Verkehrsanbindung und die kommunale Erschließung, Fragen des Umwelt- und Landschaftsschutzes und die wasserwirtschaftlichen Probleme durch Sachgebiete aus Bereichen der Regierung zu beurteilen und abzustimmen sind. Weitere Beispiele sind die Planung und Genehmigung von Straßen, Abfallentsorgungsanlagen etc.


Bündelung bedeutet Entlastung

Gäbe es diese Entscheidungsfunktion der Mittelbehörde nicht, so müssten diese Probleme von den Ministerien und oft zwischen ihnen, am Ende sogar im Kabinett, entschieden werden.
Zwar kommt dies bei schwerwiegenden, politisch weittragenden Angelegenheiten immer noch vor, aber die Masse der Vorgänge wird doch an der Regierung geklärt und den Ministerien erspart. Zugleich werden dadurch unterschiedliche Auffassungen zwischen den nachgeordneten Behörden auf der höheren Ebene entschieden. 

Bündelung ist Verwaltungsvereinfachung

Die Bündelung verwirklicht den Grundsatz der Einheit der Verwaltung am stärksten. Dies bedeutet, dass der rat- und entscheidungssuchende Bürger nicht von einer Behörde zur anderen laufen muss, sondern unter einem Dach Auskunft und Entscheidung erhält.
Durch die Bündelung an einer Stelle können Aufgaben schneller, effektiver und effizienter erledigt werden, als verschiedene Fachbehörden nebeneinander dazu in der Lage wären. Dies hat erhebliche Vorteile vor allem bei investiven, mit der Schaffung von Arbeitsplätzen verbundene Vorhaben, das der Förderung des Wirtschaftsstandortes besonders dient.

Bündelung verlangt Vielseitigkeit

Unterschiedliche und vielfältige fachliche Zielvorstellungen gegeneinander abzuwägen und in eine einheitliche Entscheidung einfließen zu lassen bedeutet, dass ein breites Spektrum von qualifizierten Fachleuten aus den verschiedensten Fachrichtungen in der Regierung beschäftigt werden muss (siehe Mitarbeiter der Regierung von Unterfranken).
Mit über 70.000 qkm Fläche ist Bayern das flächenmäßig größte Bundesland der Bundesrepublik Deutschland und von der Einwohnerzahl her das zweitgrößte. Die Regierung stellt damit die Präsenz der Bayerischen Staatsregierung "in der Fläche", d.h. in den Regierungsbezirken, sicher.

Rechtsschutz- und Befriedungsaufgaben

Wer die Rechtmäßigkeit und teilweise auch die Zweckmäßigkeit von Bescheiden überprüfen lassen möchte, kann vor Erhebung einer Klage vor den Verwaltungsgerichten in bestimmten Rechtsbereichen Widerspruch einlegen (fakultatives Widerspruchsverfahren). Bei der Regierung von Unterfranken bekommen Sie Rechtsschutz gegen bestimmte Entscheidungen von Ausgangsbehörden in Form des sogenannten Widerspruchsverfahrens. In einer Widerspruchsentscheidung bietet die Regierung einen möglichst schnellen, kostengünstigen und effektiven Rechtsschutz und erspart vielen Bürgern den Weg zu den Verwaltungsgerichten.

Beratung und Vermittlung

Die Regierung hat die Aufgabe, die nachgeordneten Behörden und Kommunen bei der Umsetzung der ministeriellen Vorhaben und Vorgaben zu beraten und zu unterstützen. Die Regierungen beschäftigen auch zu diesem Zweck Experten unterschiedlicher Fachrichtungen, die in diesem Ausmaß nicht auf der Unterstufe der Verwaltung vorgehalten werden können. Beraten werden nicht nur staatliche Stellen, sondern auch Bürger und private Unternehmen, z.B. im Rahmen der Wirtschaftsförderung.

Lenkungs- und Aufsichtsaufgaben

Die Regierung ist regionale Lenkungs- und Aufsichtsbehörde für nachgeordnete Behörden. Die Regierung von Unterfranken nimmt die staatliche Aufsicht über

  • 9 Landratsämter
  • 2 Wasserwirtschaftsämter
  • 3 Staatliche Bauämter
  • 4 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • 12 Staatliche Schulämter
  • 151 Berufliche Schulen

sowie die Kommunalaufsicht über folgende kommunale Selbstverwaltungskörperschaften

  • 9 Landkreise
  • 3 kreisfreie Städte
  • 2 Große Kreisstädte und

eine Reihe von Zweckverbänden, Stiftungen und Sparkassen wahr.

Abwicklung und Koordination im Förderwesen

Die Regierung vergibt jährlich einen erheblichen Teil von Geldern des Freistaates, des Bundes und der Europäischen Union an private und öffentliche Stellen weiter. Durch ihre zentrale Stellung im Verwaltungsaufbau als Mittelbehörde stellt die Regierung eine einheitliche Förderpolitik im Regierungsbezirk sicher, von der Auswahl der zu fördernden Maßnahmen über die inhaltliche Festlegung bis hin zur Kontrolle, ob die Mittel auch ordnungsgemäß verwendet werden.
Die Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, Städte- und Wohnungsbau, Verkehrswesen, Kindergärten, Altenheime und soziale Einrichtungen.

Allgemeine Funktionen

Die Regierung übernimmt neben den bereits beschriebenen Kernfunktionen eine Vielzahl unterschiedlicher Dienstleistungs- und Fachfunktionen:

  • Genehmigungsbehörde für eine Vielzahl von Projekten im Regierungsbezirk: Planfeststellungsbeschlüsse für Straßenbaumaßnahmen, Heizkraftwerke und Müllverbrennungsanlagen, sowie Deponien und Anlagen der Gentechnik.
  • Personalverwaltung für  über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (davon ca. allein 7.200 verbeamtete Lehrer und rund 2400 tariflich Beschäftigte im Schulbereich )
  • Ausbildung von Lehrkräften (Seminarwesen und 2. Lehramtsprüfung) und Rechtsreferendaren
  • Überwachungsaufgaben im Gesundheitswesen inkl. Einbindung in das staatliche Prüfungswesen
  • Preisüberwachung bei öffentlichen Auftraggebern
  • Verteilung und Unterbringung von Aussiedlern und Asylbewerbern
  • Städte- und Wohnungsbau, Denkmalschutz

Unterschied Regierung von Unterfranken und Bezirk Unterfranken

Neben der Regierung von Unterfranken als staatlicher Verwaltungsbehörde gibt es für das Gebiet jedes der sieben bayerischen Regierungsbezirke eine eigene kommunale Selbstverwaltungskörperschaft mit der Bezeichnung "Bezirk".
Der Bezirk Unterfranken ist eine kommunale Gebietskörperschaft und stellt nach den Gemeinden und Landkreisen die dritte Stufe der kommunalen Selbstverwaltung dar. Die Regierung von Unterfranken ist dagegen eine reine Staatsbehörde. Gemeinsam ist dem Bezirk Unterfranken und der Regierung lediglich der örtliche Zuständigkeitsbereich, also das Gebiet, in dem beide ihre Aufgaben erfüllen müssen. Vom Inhalt her weichen die Aufgaben des Bezirks und der Regierung jedoch voneinander ab, da der Bezirk nur eigene und ihm vom Staat durch die Bezirksordnung übertragenen kommunalen Aufgaben, nicht jedoch staatliche Aufgaben erfüllt. Letztere erbringt die Regierung als Staatsbehörde.
Zu den Aufgaben des Bezirks gehört danach die Trägerschaft und Verwaltung von stationären und teilstationären Einrichtungen für Psychiatrie, Neurologie und Suchtkrankheiten. Er ist Träger der überörtliche Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge. In der Jugendhilfe ist er Hauptkostenträger für besondere Erziehungsmaßnahmen. Er hat außerdem Sonderschulen für verschiedene Kategorien von Behinderungsformen zu unterhalten. Neben den Sozialaufgaben nimmt der Bezirk auch sondergesetzliche Aufgaben nach dem Naturschutzgesetz, dem Denkmalschutzgesetz und im Bereich der Kulturpflege wahr. Schließlich obliegt ihm nach den Wassergesetzen auch der Unterhalt von kleineren Flüssen und Bächen (sogenannte Gewässer zweiter Ordnung) und die fachliche Betreuung des Fischereiwesens in Unterfranken.
Der Bezirk Unterfranken wird vom Bezirkstag und dem Bezirkstagspräsidenten verwaltet. Die Mitglieder des Bezirkstags werden unmittelbar vom Volk, der Bezirkstagspräsident aus der Mitte des Bezirkstags gewählt. Der Regierungspräsident wird nicht gewählt, sondern von der Bayerischen Staatsregierung ernannt.

Der Bezirk Unterfranken hat auch ein eigenes Wappen, das sog. Bezirkswappen.

Wappen des Bezirk Unterfranken
Wappen des Bezirks Unterfranken

Das Wappen des Bezirks Unterfranken spiegelt die wichtigsten früheren Herrschaftsverhältnisse wieder. Für das Hochstift und Domkapitel Würzburg stehen dessen drei silberne Spitzen in Rot - der fränkische Rechen -, die seit Einführung des bayerischen Staatswappens unter König Ludwig I. im Jahre 1835 zugleich als fränkisches Gemeinschaftssymbol gelten. Die gevierte Standarte (Sturmfahne) ist das alte Banner des Fürstbistums Würzburg und Herzogtums Ostfranken; das Rad (Mainzer Rad) ist das alte Wahrzeichen des Erzstifts und Kurstaates Mainz im heutigen Gebiet des Bezirks Unterfranken, vor allem am unteren Main.