Aktuell laufende straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren

Auf dieser Seite finden Sie die Verfahrensunterlagen zu den bei der Regierung von Unterfranken aktuell laufenden Planfeststellungsverfahren. Rechtlich maßgeblich ist jedoch allein der Inhalt der ausgelegten Unterlagen (zur Auslegung siehe weiter unten) und nicht  die Interneteinstellung.

Näheres zu Ort und Zeit der Auslegung sowie zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, werden durch ortsübliche Bekanntmachung der jeweiligen Kommune rechtzeitig gesondert mitgeteilt. Nicht ortsansässige Betroffene erhalten von der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft eine schriftliche Mitteilung über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen.

Privatbetroffene, anerkannte Vereinigungen und sonstige Träger subjektiver Rechte können ihre Einwendungen nur innerhalb der in der jeweiligen ortsüblichen Bekanntmachung gesetzten Frist erheben. Nach Fristablauf ist die Erhebung von Einwendungen nicht mehr möglich.