Regionalpläne benachbarter Bundesländer; aktuelle Anhörungen
Raumordnungspläne benachbarter Planungsräume innerhalb des Bundesgebiets sind gemäß Bayerischem Landesplanungsgesetz (BayLplG) aufeinander abzustimmen.
Wird ein Raumordnungsplan eines anderen Bundeslandes, von dem Auswirkungen auf die unterfränkischen Regionen zu erwarten sind, mit der obersten Landesplanungsbehörde oder einem Regionalen Planungsverband (beteiligte Stelle) abgestimmt, so ist gemäß Artikel 16 Absatz 4 Sätze 2 und 3 BayLplG die Öffentlichkeit zu beteiligen.
Hierfür ist der abzustimmende Raumordnungsplan mit Begründung und den im Rahmen der Umweltprüfung erstellten Unterlagen bei der höheren Landesplanungsbehörde auszulegen und für die Dauer der Auslegung, d.h. mindestens einen Monat, in das Internet einzustellen.
Aktuelle Anhörungen
1. Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 des Regionalplans Südhessen;
Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 6 Abs. 2 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG);
Beteiligungsverfahren gemäß Art. 16 Abs. 4 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG)
Gemeinsame Bekanntmachung der Regionalen Planungsverbände Bayerischer Untermain, Würzburg und Main-Rhön:
Laut Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt Nr. III 31.1 - 93 d 02/2-2019/7 vom
5. Oktober 2020 hat die Regionalversammlung Südhessen beschlossen, gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 HLPG die Beteiligung nach § 9 Abs. 2 ROG für den Entwurf der 1. Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 des Regionalplans Südhessen einzuleiten.
Die Durchführung des Änderungsverfahrens ist erforderlich, da alle Änderungen der Vorranggebiete und Ausschlussbereiche gegenüber dem Entwurf 2016 des TPEE zum abschließenden Beschluss als unbeplante Flächen („Weißflächen") gekennzeichnet wurden. Die „Weißflächen" sollen im Rahmen dieses Änderungsverfahrens entweder als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie oder als Teil des Ausschlussraumes festgelegt werden. Die gegenüber dem Entwurf 2016 des TPEE unveränderte Gebietskulisse ist seit der Bekanntmachung des TPEE 2019 im Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 14 vom 30. März 2020 wirksam. Die im TPEE 2019 festgelegte Gebietskulisse ist nachrichtlich in die Änderungsunterlagen übernommen worden und in der Kartendarstellung grau schattiert. Diese Bereiche sind ausdrücklich nicht Gegenstand des vorliegenden Änderungsverfahrens und können deshalb nicht zum Gegenstand der Stellungnahmen gemacht werden.
Der Entwurf der ersten Änderung des TPEE 2019 umfasst:
- Ergänzungen des Textteils des geltenden TPEE 2019 (Planunterlage 1)
- Änderungen des Kartenteils des geltenden TPEE 2019 (Planunterlagen 2 und 2a mit den Teilkarten 1, 2 und 3 im Maßstab 1:100.000 mit Legende)
- Datenblätter zu den im 1. Änderungsverfahren zum TPEE 2019 behandelten Flächen (Planunterlage 3a mit den Teilen 1, 2 und 3)
- Änderungen des Umweltberichts (Unterlagen 4 und 4a)
Zusätzlich finden Sie auch folgendes Informationsmaterial:
- Flächensteckbriefe zu neu als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie festgelegten Flächen
- Lesefassung des vollständigen Textes, bestehend aus dem geltenden Text des TPEE 2019 einschließlich der vorgesehenen Ergänzungen und redaktionellen Änderungen des Textteils gemäß Entwurf der 1. Änderung des TPEE 2019
- Karten mit den Ausschlusskriterien des schlüssigen Plankonzeptes
Im Rahmen der Abstimmung von Raumordnungsplänen benachbarter Planungsräume wurde den Regionalen Planungsverbänden Bayerischer Untermain, Würzburg und Main-Rhön die Möglichkeit gegeben, zu dem Planentwurf Stellung zu nehmen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Art. 16 Abs. 4 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) werden die Unterlagen des Entwurfs der ersten Änderung des TPEE 2019
bei der Regierung von Unterfranken - höhere Landesplanungsbehörde -
Peterplatz 9, 97070 Würzburg, Zimmer H 210
vom 2. November bis 4. Dezember 2020
während der Besuchszeiten
(Montag bis Donnerstag 8:30 - 16:15 Uhr, Freitag 8:30 - 13:30 Uhr)
ausgelegt. Vor einer Einsichtnahme ist aufgrund der COVID-19-Pandemie eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0931/380-1214 erforderlich.
Die Unterlagen des Entwurfs der 1. Änderung des TPEE 2019 können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt eingesehen bzw. dort heruntergeladen werden:
https://rp-darmstadt.hessen.de/1.-Aenderung-TPEE
Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 4. Dezember 2020 besteht die Gelegenheit, sich in schriftlicher oder elektronischer Form zum Planentwurf zu äußern. Die Stellungnahmen sind an folgende Stellen zu richten:
Stellungnahmen aus dem Gebiet der Region Bayerischer Untermain
Regionaler Planungsverband Bayerischer Untermain (1)
per Post: c/o Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg
per E-Mail: Regionaler-Planungsverband@lra-ab.bayern.de
Stellungnahmen aus dem Gebiet der Region Würzburg
Regionaler Planungsverband Würzburg (2)
per Post: c/o Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt
per E-Mail: region2@Lramsp.de
Stellungnahmen aus dem Gebiet der Region Main-Rhön
Regionaler Planungsverband Main-Rhön (3)
per Post: c/o Landratsamt Bad Kissingen, Obere Marktstraße 6, 97688 Bad Kissingen
per E-Mail: RPV@landkreis-badkissingen.de
Im Interesse der Verwaltungsvereinfachung wird um Zusendung der Stellungnahme per E-Mail (als Word- oder pdf-Dokument) gebeten. Eine zusätzliche Übersendung der Stellungnahme per Briefpost ist dann nicht mehr erforderlich.
Das Regierungspräsidium Darmstadt bittet darum, in der Stellungnahme deutlich zu machen, auf welchen Teil der Planunterlagen (Ergänzung des Textteils, Änderung des Kartenteils innerhalb oder außerhalb des Regionalverbands, Datenblätter, Umweltberichte) bzw. des zusätzlichen Informationsmaterials (z.B. Flächensteckbriefe) sich die Anregung bezieht. Hilfreich wäre bei Anregungen zur Karte eine genaue Bezeichnung der zu ändernden Kartendarstellung unter Angabe der Nummer des Geltungsbereichs der Planänderung. Die Anregungen und Bedenken sollten begründet werden.
Stellungnahmen, die nach dem 04. Dezember 2020 eingereicht werden, werden gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG ausgeschlossen, außer sie beruhen auf besonderen privatrechtlichen Titeln.
Hinweis: Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 16 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG).
- Regierung von Unterfranken - Raumordnung, Landes- und RegionalplanungHausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgTelefon 0931/380-1396Fax 0931/380-2396E-Mail
mailto:wirtschaft.landesentwicklung.verkehr@reg-ufr.bayern.de
- Regionalplan Heilbronn-Franken: Regionalverband Heilbronn Franken
- Regionalplan Rhein-Neckar: Verband Region Rhein-Neckar
- Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan: Regierungspräsidium Darmstadt / Regionalverband FrankfurtRheinMain. Der Regionalplan Südhessen bildet zusammen mit dem Regionalen Flächennutzungsplan im Ballungsraum FrankfurtRheinMain ein Planwerk
- Regionalplan Nordhessen: Regierungspräsidium Kassel
- Regionalplan Südwestthüringen: Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen