Raumordnungsverfahren; Durchführung
Zur Prüfung der Raumverträglichkeit eines Vorhabens von erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit wird ein Verfahren durchgeführt.
Im Raumordnungsverfahren (ROV) werden Vorhaben von erheblich überörtlicher Raumbedeutsamkeit im Vorfeld späterer Zulassungsverfahren auf ihre Raumverträglichkeit überprüft. Hierfür sind die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten (einschließlich solcher des Umweltschutzes) zu prüfen. Maßstab sind insbesondere die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms und der jeweiligen Regionalpläne.
Im Raumordnungsverfahren werden neben den Trägern öffentlicher Belange die vom geplanten Vorhaben Betroffenen wie etwa Gemeinden, Fachbehörden und Verbände sowie die Öffentlichkeit beteiligt. Der große Vorteil des ROV liegt insbesondere darin, dass durch die frühzeitige Offenlegung und Diskussion der Vorhabenplanung Konflikte rechtzeitig erkannt und Fehlplanungen vermieden werden können.
Das ROV wird mit der landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Diese ist von öffentlicher Stelle zu berücksichtigen.
- Regierung von Unterfranken - Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
Ansprechpartner
Raumordnungsverfahren
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Zuständig für die Durchführung der ROV sind die örtlich zuständigen Regierungen als höhere Landesplanungsbehörden. Diese prüfen, ob ein Vorhaben erheblich überörtliche Auswirkungen hat (Auslegungshilfe zur Bestimmung des Anwendungsbereichs von Raumordnungsverfahren ist unter "Weiterführende Links" abrufbar) und entscheiden daraufhin über die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens.

Raumordnungsverfahren in Unterfranken
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Derzeit laufen bei der Regierung keine Raumordnungsverfahren.
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Abgeschlossene Raumordnungsverfahren in Unterfranken seit 2011:
Raumordnungsverfahren für den geplanten Sand- und Kiesabbau der Fa. Glöckle GmbH & Co KG auf dem Gebiet der Gemeinde Grafenrheinfeld, Landkreis Schweinfurt
Vereinfachtes Raumordnungsverfahren für die geplante Errichtung eines Bau- und Gartenmarktes sowie der Verlagerung einer Diskothek in Marktheidenfeld, Landkreis Main-Spessart
Vereinfachtes Raumordnungsverfahren für die Verlagerung und gleichzeitige Vergrößerung des "Gartencenters Löwer" von Aschaffenburg nach Goldbach an den Standort An der Lache, Landkreis Aschaffenburg
Vereinfachtes Raumordnungsverfahren "Errichtung von 18 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von je 199 m durch Friedrich-Wilhelm Raiffeisen Windpark Streu & Saale eG, in den Gemarkungen Unsleben, Hollstadt, Mittelstreu und Hendungen", Landkreis Rhön-Grabfeld
Raumordnungsverfahren "Tourismuskonzeption Leidersbach mit Neubau eines 18-Loch-Golfplatzes mit 9-Loch-Kurzplatz und Familien- sowie Golf-, Sport- und Tagungshotel westlich von Leidersbach", Landkreis Miltenberg
Vereinfachtes Raumordnungsverfahren "Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 793 und 961 der Gemarkung Roden", Landkreis Main-Spessart
Raumordnungsverfahren "Erdgas Loopleitung Sannerz – Rimpar"
- Landesplanerische Beurteilung vom 18.01.2011
- Erläuterungskarte zur landesplanerischen Beurteilung vom 18.01.2011
Raumordnungsverfahren "IKEA Homepark", Stadt Würzburg
Raumordnungsverfahren für den Neubau der B 26n
westlich Autobahndreieck (AD) Würzburg-West – Karlstadt –
Autobahnkreuz (AK) Schweinfurt-Werneck- Landesplanerische Beurteilung vom 15.12.2011
- Übersichtskarte zur landesplanerischen Beurteilung vom 15.12.2011
- Pressestatement vom 16.12.2011
Planfeststellung nach §§ 43 ff EnWG i.V.m. Art. 72 ff BayVwVfG für den Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung Aschaffenburg - Großheubach; vereinfachtes Raumordnungsverfahrens für die Planänderung zwischen den Masten 100 und 105
Stand: 26.07.2022
Redaktionell verantwortlich: Regierung von Unterfranken