Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Beantragung der Auszahlung des Kostenanteils des Bundes/Landes

Die Auszahlung des Kostenanteils des Bundes/Landes bei Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz bei Straßen in kommunaler Baulast ist bei der zuständigen Regierung zu beantragen.