Private Förderschulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Lehrkräften und von Personalkostenersatz
Privat angestelltes Lehrpersonal an Förderschulen, für das der private Schulträger Personalkostenersatz erhalten kann, bedarf der schulaufsichtlichen Genehmigung.
Beschreibung
An privaten Förderschulen arbeiten grundsätzlich vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für diese Schulart. Es arbeiten dort aber auch Lehrkräfte die nicht voll für diese Schulart ausgebildet sind, wie Lehrkräfte anderer Schularten, Heilpädagogen oder Erzieher. Die schulaufsichtliche Genehmigung dieser Lehrkräfte dient der Feststellung und Sicherstellung der Qualität des Unterrichts. Die Genehmigung kann befristet oder unbefristet erteilt werden.
Der Freistaat Bayern ersetzt den Trägern privater Förderschulen den notwendigen Personalaufwand. Die Träger privater Förderschulen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach Art. 33 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz bzw. nach 34a Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz erhalten.
Für Sie zuständig
- Regierung von Unterfranken - FörderschulenAnsprechpartner
Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Lehrkräften und von Personalkostenersatz
Telefon +49 (0)931 380-1221
Fax +49 (0)931 380-2221
E-Mail foerderschulen@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr MI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr FR 8:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
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Verfahrensablauf
Es muss ein schriftlicher Antrag des Schulträgers auf schulaufsichtliche Genehmigung für jede Lehrkraft bei der Regierung desjenigen Regierungsbezirks, in dem die private Förderschule ihren Standort hat, gestellt werden.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt bei der zuständigen Regierung. Die Vergütungen für den Personalaufwand werden monatlich durch das Landesamt für Finanzen gewährt.
Fristen
Der Antrag für den Personalkostenersatz muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- für Sonderschullehrer/in, Lehrer/in, Fachlehrer/in, Religionslehrer/in (beglaubigte Kopien)
- Lebenslauf
- Zeugnisse/Ausbildungsnachweise
- erweitertes Führungszeugnis (auch Pfarrer) nach § 30 a BZRG
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
- Arbeitsvertrag (zusätzlich für Religionslehrer)
- Abstellungsvertrag bzw.
- Missio Canonica/Vocatio
- für Heilpädagogen im Förderschuldienst/sonstiges Personal (beglaubigte Kopien):
- Lebenslauf
- Zeugnisse/Ausbildungsnachweise
- erweitertes Führungszeugnis (auch Pfarrer) nach § 30 a BZRG
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
- Arbeitsvertrag
- für Verwaltungsangestellte/n (beglaubigte Kopien):
- Lebenslauf
- Zeugnisse/Ausbildungsnachweise
- erweitertes Führungszeugnis (auch Pfarrer) nach § 30 a BZRG
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
Kosten
Es fallen Kosten für die befristete und unbefristete schulaufsichtliche Genehmigung an. Diese können bei der zuständigen Regierung erfragt werden.
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
Einlegung eines Widerspruchs