Private Grund- und Mittelschulen, berufliche Schulen und Förderschulen; Anzeige von weiterem pädagogischen und sonstigem schulischen Personal
Die persönliche Eignung und die Zuverlässigkeit des weiteren pädagogischen und sonstigen schulischen Personals an privaten Grund- und Mittelschulen, beruflichen Schulen und Förderschulen bedarf der schulaufsichtlichen Überprüfung.
Beschreibung
An privaten Grund- und Mittelschulen, beruflichen Schulen und Förderschulen ist in der Regel neben Lehrkräften auch weiteres pädagogisches und sonstiges schulisches Personal beschäftigt, das ebenfalls direkten Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern hat. Die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit dieser Personen wird zum Schutz der Schülerinnen und Schüler schulaufsichtlich überprüft.
Für Sie zuständig
- Regierung von Unterfranken - Grund- und Mittelschulen - Erziehung, Unterricht, QualitätssicherungAnsprechpartner
Anzeige von weiterem pädagogischen u. sonst. schulischen Personal (Grund- u. Mittelschule)
Telefon +49 (0)931 380-1308
Fax +49 (0)931 380-2308
E-Mail schulwesen@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr MI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr FR 8:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Hausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgPostanschrift
97064 WürzburgTelefon +49 (0)931 380-00Fax +49 (0)931 380-2222- Regierung von Unterfranken - Förderschulen
Ansprechpartner
Anzeige von weiterem pädagogischen u. sonst. schulischen Personal (Förderschule)
Telefon +49 (0)931 380-1221
Fax +49 (0)931 380-2221
E-Mail schulwesen@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
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Telefon +49 (0)931 380-1304
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E-Mail schulwesen@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
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97064 WürzburgTelefon +49 (0)931 380-00Fax +49 (0)931 380-2222Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und der Anzahl der Meldelisten, die bei der jeweils zuständigen Regierung eingehen.
Fristen
Die Unterlagen sind bis zum 1. Oktober jedes Schuljahres vorzulegen.
Erforderliche Unterlagen
- ggf. erweiterte Führungszeugnisse (im Original oder in beglaubigter Kopie)
Formulare
- Anzeige von weiterem pädagogischen Personal (Art. 60 BayEUG) und sonstigem schulischen Personal (Art. 60 a Abs. 1 Satz 1 BayEUG) gemäß Art. 94 Abs. 5 BayEUG - Meldeliste (Empfänger: Grund- und Mittelschulen - Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung)
- Anzeige von weiterem pädagogischen Personal (Art. 60 BayEUG) und sonstigem schulischen Personal (Art. 60 a Abs. 1 Satz 1 BayEUG) gemäß Art. 94 Abs. 5 BayEUG - Meldeliste (Empfänger: Förderschulen)
- Anzeige von weiterem pädagogischen Personal (Art. 60 BayEUG) und sonstigem schulischen Personal (Art. 60 a Abs. 1 Satz 1 BayEUG) gemäß Art. 94 Abs. 5 BayEUG - Meldeliste (Empfänger: Gewerblich-technische und kaufm. berufliche Schulen)
Kosten
keine
- Regierung von Unterfranken - Förderschulen