Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen; Mitteilung der Änderung der Wohnanschrift
Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung ihrer Anschrift der Schulleitung mitteilen.
Die zuständige Regierung als personalverwaltende Stelle muss die aktuelle Wohnanschrift kennen. Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung der jeweiligen Schulleitung mitteilen. Diese meldet die Änderung an die Regierung - bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt.
- Regierung von Unterfranken - Schulpersonal
Ansprechpartner
Personalrecht für tariflich Beschäftigte an Schulen und Schulämtern
Telefon +49 (0)931 380-1348
Fax +49 (0)931 380-2348
E-Mail schulpersonal@reg-ufr.bayern.deDen für Sie zuständigen Ansprechpartner und dessen Sprechzeiten finden Sie in dieser Liste [Dateiformat: pdf].
Personalrecht für verbeamtete Lehrkräfte
Telefon +49 (0)931 380-1326
Fax +49 (0)931 380-2326
E-Mail schulpersonal@reg-ufr.bayern.deDen für Sie zuständigen Ansprechpartner und dessen Sprechzeiten finden Sie in dieser Liste [Dateiformat: pdf].
Öffnungszeiten allgemein
MO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr MI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr FR 8:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
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Peterplatz 9
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Postfach
97064 WürzburgTelefon +49 (0)931 380-00Fax +49 (0)931 380-2222
Die Änderung der Wohnanschrift ist im Formblatt unter "Formulare" zu erfassen und bei der Schulleitung einzureichen.
baldmöglichst