EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Die Flüsse und Bäche, die Seen und das Grundwasser sollen europaweit den guten Zustand erreichen bzw. beibehalten. Die Richtlinie gibt dazu die notwendigen Schritte vor.
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Seit dem Jahr 2000 sind für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verbindlich eingeführt. Sie hat zum Ziel, dass alle Gewässer bis spätestens 2027 den guten Zustand erreichen sollen. Dieses Ziel gilt sowohl für die Flüsse, Bäche und Seen (sogenannte Oberflächengewässer) in ökologischer und chemischer Hinsicht, wie auch für das Grundwasser in mengenmäßiger und chemischer Hinsicht. Dazu wurden einheitlich geltende Umweltziele für den Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers aufgestellt und die rechtliche Grundlage dafür geschaffen. Die Bewertung des Zustands der Gewässer erfolgt dabei auf Ebene sogenannter Oberflächenwasserkörpern (OWK) und Grundwasserkörpern (GWK) Für alle Wasserkörper gilt das Verschlechterungsverbot.
Nach WRRL werden die Bewertung und die Maßnahmen für alle Wasserkörper eines großen Flussgebietes in einem Bewirtschaftungsplan mit Maßnahmenprogramm zusammengefasst. Bayern hat dabei Anteile an den Flussgebieten Donau, Rhein, Elbe und Weser. Das Einzugsgebiet des Mains ist Teil des Flussgebietes Rhein. Jeder Bewirtschaftungsplan gilt für 6 Jahre.
Wesentliche Bearbeitungsschritte der Bewirtschaftungsplanung sind dabei:
- die Durchführung der Bestandsaufnahme
- die Ermittlung des Zustands der Gewässer
- die Aufstellung der Maßnahmenprogramme und des Bewirtschaftungsplans
- die Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Regierung von Unterfranken steuert die Arbeitsschritte nach WRRL in Unterfranken, dem sogenannten Planungsraum Unterer Main. Außerdem hat sie für das Einzugsgebiet des Mains die Federführung in einer länderübergreifenden Koordinierungsgruppe. Darin sind die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen vertreten.
Oberflächenwasserkörper
Für einen guten ökologischen und chemischen Zustand von Oberflächenwasserkörpern sind intakte, strukturreiche Lebensräume in und an den Gewässern, geringe Stoffeinträge aus menschlichen Tätigkeiten und eine achtsame Nutzung der Gewässer bei Entnahmen, Einleitungen und Aufstau wesentliche Voraussetzungen. Die ökologische Einstufung des Zustandes von Oberflächenwasserkörpern erfolgt mit Bewertungskomponenten aus der Fauna (Fische und Wirbellose Gewässerbodentiere) und Flora (Höhere und niedere Pflanzen, Algen) in fünf ökologischen Zustandsklassen von sehr gut (1) bis schlecht (5).
Der chemische Zustand. wird über das Vorhandensein von sogenannten „Prioritären Stoffen“ und die spezifischen Schadstoffe bestimmt. Der chemische Zustand ist dabei entweder gut oder schlecht. (Info zum guten Zustand - FWK [Dateiformat: pdf])
In Unterfranken sind die Oberflächengewässer in 81 Flusswasserkörper eingeteilt. Es gibt keine Seewasserkörper. Die Zustandsbewertungen können je Wasserkörper im Umweltatlas Bayern eingesehen werden (Umweltatlas Bayern).
Grundwasserkörper
Für einen guten Zustand sind intakte Böden und eine angepasste Landbewirtschaftung im Einzugsgebiet zur Förderung der Grundwasserneubildung wichtig, außerdem geringe Einträge von Nähr- und Schadstoffen – vor allem Nitrat und Pflanzenschutzmittel – und eine achtsame Nutzung von Wasserentnahmen.
Die Einstufung des Zustandes der Grundwasserkörper erfolgt anhand der Komponenten chemische Inhaltstoffe (qualitativer Zustand) und Menge (quantitativer Zustand). Für das Grundwasser fordert die Richtlinie einen guten chemischen und einen guten mengenmäßigen Zustand. Zur Bewertung des chemischen Zustands sind die Schadstoffkonzentrationen im Grundwasserkörper zu beurteilen. Ziel ist es, eine Trendumkehr bei signifikant und anhaltend zunehmenden Schadstoffkonzentrationen zu bewirken (Info zum guten Zustand-GWK [Dateiformat: pdf]). Für den mengenmäßigen Zustand ist das Ausmaß, in dem ein Grundwasserkörper durch direkte und indirekte Entnahme beansprucht wird, zu betrachten und zu bewerten.
In Unterfranken sind die Grundwasserleiter in 45 Grundwasserkörper eingeteilt Die Zustandsbewertungen können je Wasserkörper im Umweltatlas Bayern eingesehen werden (Umweltatlas Bayern).
Aufstellung der Maßnahmenprogramme und der Bewirtschaftungspläne
Ist ein Wasserkörper nach der Bestandsaufnahme nicht im guten Zustand, müssen entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes geplant und durchgeführt werden. Diese sind im Maßnahmenprogramm des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Neben wasserbaulichen Verbesserungen (= hydromorphologische Maßnahmen) an den Flüssen und Bächen sind dies z.B. auch die fallweise Verbesserung der Reinigungsleistung von Kläranlagen oder Maßnahmen der Landwirtschaft zur Erosionsminderung und zur Reduzierung von Stoffeinträgen. Zuständige Stellen sind z.B. die staatliche Wasserwirtschaftsverwaltung für die Gewässer erster und zweiter Ordnung, die Kommunen als Verantwortliche für die Abwasserreinigung und die kleinen Gewässer dritter Ordnung oder die Landwirtschaftsverwaltung für die Unterstützung weitergehender Maßnahmen von landwirtschaftlichen Betrieben.
Die Bewirtschaftungspläne mit Maßnahmenprogrammen werden alle sechs Jahre aktualisiert und veröffentlicht. Der nächste Bewirtschaftungsplan mit Maßnahmenprogramm wird am 22.12.2027 veröffentlicht werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Für den Entwurf des 4. Bewirtschaftungsplans mit Maßnahmenprogramm wird eine Anhörung der Öffentlichkeit von 22.12.2026 bis 22.06.2027 durchgeführt. Die Entwürfe können dann unter www.wrrl.bayern.de eingesehen werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist wichtig, damit viele Interessen und Vorschläge berücksichtigt werden können. In einem „WRRL-Regionalforum Unterfranken“ informierten die Regierung von Unterfranken und die unterfränkischen Wasserwirtschaftsämter über die Beteiligungsmöglichkeiten und sensibilisierten zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, Behörden und mit der Thematik befasste Akteure. Die Vorträge sind hier abrufbar:
- RUF_Umsetzung der WRRL in Unterfranken – Wo stehen wir? [Dateiformat: pdf]
- WWA_KG_Der Weg zum Umsetzungskonzept [Dateiformat: pdf]
- WWA_AB_Digitale Öffentlichkeitsbeteiligung [Dateiformat: pdf]
- WWA_AB_WRRL-Maßnahmen ökologische Unterhaltung_Erf [Dateiformat: pdf]
- WWA_KG_Maßnahme_ökologischer Ausbau_Milz bei Gollmuthhausen [Dateiformat: pdf]
- RUF_Auf zu lebenswerten Bächen [Dateiformat: pdf]
Auch bei den „Runden Tischen“ zur Diskussion der Umsetzungskonzepte
als konkreten Planungsschritt für die Umsetzung von Maßnahmen an den FWK kann sich jeder Anlieger, jede Kommune und jeder Verband beteiligen.
- Regierung von Unterfranken - Wasserwirtschaft
Ansprechpartner
Wasserwirtschaft
Telefon: +49 (0)931 380-1368
Fax: +49 (0)931 380-2368
E-Mail: umwelt@reg-ufr.bayern.deHausanschrift
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