Innergemeinschaftlicher Handel mit bestimmten Tieren und tierischen Erzeugnissen; Beantragung der Zulassung eines Betriebs
Der Handel im europäischen Binnenmarkt mit bestimmten Tieren und bestimmten tierischen Erzeugnissen setzt eine Zulassung der beteiligten Betriebe voraus.
Beschreibung
Die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel mit bestimmten Tieren und tierischen Erzeugnissen setzt eine Zulassung beteiligter Betriebe nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) voraus. Das Verfahren ist antragsgebunden. Überprüft wird, ob die Einhaltung der einschlägigen tierseuchen-, tiergesundheits- und hygienerechtlichen Anforderungen gewährleistet werden kann. Nutztiere, Nutz- und Zuchtgeflügel einschließlich Eintagsküken, Affen und Halbaffen, sowie eine Vielzahl tierischer Erzeugnisse (z. B. Samen, Embryonen und Eizellen sowie Bruteier) dürfen in andere EU-Mitgliedstaaten nur verbracht werden, wenn die Tiere oder Erzeugnisse aus einem entsprechend zugelassenen Betrieb stammen (z. B. EG Viehhandelsunternehmen für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen; EG- Händlerställe für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen; EG- Viehsammelstellen für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Einhufer; Zoos, Wildparks und sonstige Einrichtungen mit Tierhaltung zu wissenschaftlichen oder Versuchszwecken oder zur Erhaltung von Tierarten oder -rassen).
Mit der Zulassung wird dem jeweiligen Betrieb eine für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr zu veröffentlichende Zulassungsnummer zugeteilt.
Für Sie zuständig
- Regierung von Unterfranken - Veterinärwesen, VerbraucherschutzAnsprechpartner
Innergemeinschaftlicher Handel mit Tieren und Erzeugnissen (fachliche Fragen)
Telefon +49 (0)931 380-1758
Fax +49 (0)931 380-2758
E-Mail veterinaermedizin@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr MI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr FR 8:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Hausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgPostanschrift
97064 WürzburgTelefon +49 (0)931 380-00Fax +49 (0)931 380-2222- Regierung von Unterfranken - Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle
Ansprechpartner
Innergemeinschaftlicher Handel mit Tieren und Erzeugnissen (rechtliche Fragen)
Telefon +49 (0)931 380-1586
Fax +49 (0)931 380-2586
E-Mail gesundheit@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
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Voraussetzungen
Nach § 15 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) dürfen Nutztiere, Nutz- und Zuchtgeflügel einschließlich Eintagsküken, Affen und Halbaffen, sowie eine Vielzahl tierischer Erzeugnisse (z. B. Samen, Embryonen und Eizellen sowie Bruteier) in andere EU-Mitgliedstaaten nur verbracht werden, wenn die Tiere oder Erzeugnisse aus einem zugelassenen Betrieb stammen. Für die einzelnen Tiere, Erzeugnisse und Betriebe sind in Anlage 7 der BmTierSSchV die Rechtsnormen der EU aufgeführt, die beachtet werden müssen (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Verfahrensablauf
Das Genehmigungsverfahren beginnt mit Einreichung der Unterlagen bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt), die eine Vorprüfung durchführt und den Antrag an die Regierung weiterleitet. Diese überprüft und entscheidet, ob die im jeweiligen Einzelfall relevanten, tierseuchen-, tiergesundheits- und hygienerechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Mit dem Zulassungsbescheid wird dem Betrieb eine Zulassungsnummer für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr zugeteilt, die gelistet und veröffentlicht wird.
Bearbeitungsdauer
1 - 3 Monate
Besondere Hinweise
Die zugelassenen Betriebe und Einrichtungen werden gelistet und veröffentlicht.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag mit Benennung der Tierart(en), der beabsichtigten Tätigkeiten und der betriebsverantwortlichen Personen
- Betriebsspiegel
(siehe Formblatt unter „Formulare“) - Handelsregisterauszug
- Katasterplan
- Grundrissplan mit Bezeichnung der Räumlichkeiten und der Einrichtungen
- Grundrissplan mit Einzeichnung der Personalwege
- Grundrissplan Betriebsgelände mit Einzeichnung der Wege der Trans-portfahrzeuge und der Tiere sowie der Entsorgungswege
- Hygienezonenplan
- Pläne der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung und Tierkörperentsorgung
- Betriebliche Hygieneprogramme
(Reinigungs- und Desinfektionsplan, Schädlingsbekämpfungsplan) - Betriebliche Gesundheitsprogramme
(Besamungsstationen, Embryotransferstationen etc.) - Havariekonzept
(z. B. Alarmplan mit Erreichbarkeitsdaten für Nottötungen, Verhalten im Tierseuchenfall, bei Stromausfall, bei sonstigen Störungen des normalen Betriebsablaufs)
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) (Empfänger: Veterinärwesen, Verbraucherschutz) - Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) (Empfänger: Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle) - Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
- Betriebsspiegel (allgemeine Angaben) gemäß BmTierSSchV (Empfänger: Veterinärwesen, Verbraucherschutz) - Anlage zum formlosen Zulassungsantrag
- Betriebsspiegel (allgemeine Angaben) gemäß BmTierSSchV (Empfänger: Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle) - Anlage zum formlosen Zulassungsantrag
Kosten
Kostenrahmen für Zulassung: zwischen 100,00 und 5.000,00 EUR (nach Verwaltungsaufwand)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
- Listen der für den innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen zugelassenen Betriebe
- Liste der zugelassenen Zolllager und Lager in Freizonen
- Besamungsstationen für den Handelsverkehr mit Samen von Pferden, Rindern, Schweinen, Ziegen und Schafen
- Handelsverkehr mit Geflügel und Bruteiern