Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
Die Errichtung und der Betrieb sowie die wesentliche Änderung bestimmter Industrieanlagen, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sieht vor, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, von denen typischerweise schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG), einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen. Die betreffenden Arten von Anlagen sind in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) abschließend aufgeführt.
Man unterscheidet das förmliche Verfahren nach § 10 BImSchG und das vereinfachte Verfahren nach § 19 BImSchG. Gemeinsam ist beiden Verfahren, dass sie einen schriftlichen Antrag und die Einreichung aller prüfungsrelevanten Unterlagen sowie die Beteiligung anderer betroffener Behörden verlangen. Beim förmlichen Verfahren findet zusätzlich eine öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens, eine öffentliche Auslegung des Antrags samt Unterlagen sowie ggfs. ein Erörterungstermin statt. In bestimmten Fällen ist außerdem eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (vgl. Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV).
Zuständig für die Entscheidung über die Genehmigung ist im Regelfall die Kreisverwaltungsbehörde (= Landratsamt oder kreisfreie Stadt), in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen die Regierung bzw. das Bergamt (vgl. Art. 1 Bayerisches Immissionsschutzgesetz BayImSchG).
Beabsichtigt der Betreiber die Lage, die Beschaffenheit oder den Betrieb einer genehmigungspflichtigen Anlage zu ändern, so muss er auch dafür eine Genehmigung einholen, wenn es sich um eine wesentliche Änderung handelt (vgl. § 16 Abs. 1 BImSchG). Andere Änderungen müssen mindestens einen Monat vor Beginn der Genehmigungsbehörde angezeigt werden (§ 15 Abs. 1 BImSchG).
- Regierung von Unterfranken - Rechtsfragen Umwelt
Ansprechpartner
Immissionsschutzrecht
Telefon +49 (0)931 380-1172
Fax +49 (0)931 380-2172
E-Mail umwelt@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr MI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr FR 8:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Hausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgPostanschrift
Postfach
97064 WürzburgTelefon +49 (0)931 380-00Fax +49 (0)931 380-2222
- Antragsunterlagen Immissionsschutz je nach Einzelfall
vgl. zur Art der Unterlagen §§ 3 ff 9. BImSchV (siehe Link "Rechtsgrundlagen")
- Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz auf Neugenehmigung, Änderungsgenehmigung, Vorbescheid, Teilgenehmigung oder Zulassung des vorzeitigen Beginns (Empfänger: Rechtsfragen Umwelt)
- Änderungsanzeige nach § 15 BImSchG (Empfänger: Rechtsfragen Umwelt)
- Checkliste für Antragsunterlagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (Empfänger: Rechtsfragen Umwelt)
Die anfallenden Kosten ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz, Nr. 8.II.0, Tarifstelle 1.
- Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV)
- Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Errichtung und Betrieb einer Konverterstation Bergrheinfeld/West durch die Firma TenneT TSO GmbH
Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 28.02.2023. Betreff: Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG); Errichtung und Betrieb einer Konverterstation Bergrheinfeld/West durch die Firma TenneT TSO GmbH in 97493 Bergrheinfeld; hier: Antrag der Firma TenneT TSO GmbH vom 29.07.2022, Projekt.-Nr.: 265943, auf Erteilung einer Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG für bauvorbereitende Maßnahmen.
Bekanntmachung über die Erteilung einer ersten immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung für die Konverterstation Bergrheinfeld/West der Fa. TenneT TSO GmbH im Amtsblatt der Regierung von 09.03.2023
Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 03.04.2023 zur Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheids vom 28.02.2023 (betreffend Ziffern I.1 und I.2 des Bescheids vom 28.02.2023), Betreff: Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Erteilung einer 1. immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung für Errichtung und Betrieb der Konverterstation "Bergrheinfeld/West" durch die Fa. TenneT TSO GmbH in 97493 Bergrheinfeld; Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung vom 28.03.2023.