Apotheker/Apothekerin; Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.07.2025 bayernweit die Regierung von Oberbayern für Anträge auf Erteilung einer vorübergehenden Berufserlaubnis zuständig ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern: Link

Wenn Sie den Beruf des Apothekers in der Bundesrepublik Deutschland ohne Approbation als Apotheker/Apothekerin ausüben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.