Arbeitssicherheitsorganisation; Beantragung einer Ausnahme
Im Arbeitsschutz sind die Unternehmen gesetzlich verpflichtet bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, z. B. sind verschiedene Personen zu ernennen wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte. Abweichungen müssen vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt genehmigt werden.
Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, z. B. Sicherheitsingenieure, -techniker oder -meister, zu bestellen. Diese unterstützen den Arbeitgeber dabei, dass die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienenden Vorschriften den jeweiligen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden, dass durch Umsetzung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erkenntnisse die Sicherheit am Arbeitsplatz verbessert wird und dass sich alle im Betrieb Beschäftigten sicherheitsbewusst verhalten. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen für diese Tätigkeiten besonders qualifiziert sein. Der zeitliche Umfang ihrer Tätigkeiten richtet sich im Wesentlichen nach der Zahl der Beschäftigten sowie den betrieblichen Unfall- und Gesundheitsgefahren.
- Regierung von Unterfranken - Gewerbeaufsichtsamt
Ansprechpartner
Allgemeine Leistungen des Gewerbeaufsichtsamtes
Telefon +49 (0)931 380-1802
Fax +49 (0)931 380-1803
E-Mail gaa@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 9:00 - 11:30 Uhr 12:30 - 15:00 Uhr DI 9:00 - 11:30 Uhr 12:30 - 15:00 Uhr MI 9:00 - 11:30 Uhr 12:30 - 15:00 Uhr DO 9:00 - 11:30 Uhr 12:30 - 15:00 Uhr FR 9:00 - 12:00 Uhr Hausanschrift
Georg-Eydel-Str. 13
97082 WürzburgPostanschrift
Postfach 6349
97013 WürzburgTelefon +49 (0)931 380-1802Fax +49 (0)931 380-1803
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage