
Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) – Grundinfos, Allgemeinverfügungen, Themen und Bürgertelefone
Infos auch auf Twitter: https://twitter.com/RegUnterfranken.
Zentrale Fragen und Antworten zu den aktuellen Regelungen finden Sie zudem auf der Internetseite des Bayerischen Innenministeriums (FAQ) und des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Häufig gestellte Fragen beantwortet das Bayerische Gesundheitsministerium unter folgendem Link: "Häufig gestellte Fragen".
Die parlamentarische Behandlung und Dokumention im Bayerischen Landtag finden Sie hier: Überblick über alle Initiativen und Beschlüsse des Bayerischen Landtags zur Pandemie
Allgemeine und überregionale Informationen
Allgemeine Informationen
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Aktueller Hinweis auf die neue 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der aktuell geltenden Fassung.
- Feststellung des Katastrophenfalles in Bayern am 16. März 2020
- Pressemitteilung der Staatsregierung vom 16. März 2020 zur Feststellung des Katastrophenfalles mit Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen und Einschränkungen
- Beendigung des Katastrophenfalles mit Ablauf des 16. Juni 2020
- Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. April 2020 (Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie)
- Bericht aus der Kabinettssitzuung Bayern vom 5. Mai 2020 (Schrittweise Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen in der Corona-Pandemie)
- Bericht aus der Kabinettssitzuung Bayern vom 12. Mai 2020 (Konzepte zum weiteren Vorgehen)
- Bericht aus der Kabinettssitzuung Bayern vom 19. Mai 2020 (Konzepte zum weiteren Vorgehen)
- Bericht aus der Kabinettssitzuung Bayern vom 26. Mai 2020 (Bayerische Corona-Strategie)
- Bericht aus der Kabinettssitzung Bayern vom 16. Juni 2020 (Weiteres Vorgehen bei der Corona-Pandemie, Lockerungen)
- Bericht aus der Kabinettssitzung Bayern vom 22. Juni 2020 (Schwerpunkt Schulen)
- Bericht aus der Kabinettssitzuung Bayern vom 30. Juni 2020 (Schwerpunkt Teststrategie)
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 7. Juli 2020 (Schwerpunkt weitere Lockerungen, Landwirtschaftsverwaltung)
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 14. Juli 2020 (mit Bundeskanzlerin Merkel)
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 21. Juli 2020 (Pandemiezentrallager, Teststrategie, Kita)
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 28. Juli 2020 (Teststrategie, Corona-Strategie, Verlängerungen)
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 10. August 2020 (Teststrecken, Testzentren, Kontrolle Landwirtschaft, Schulen)
- Bericht aus der Kabinettsitzung vom 1. September 2020 (Hygieneplan, Maskenpflicht Schulen)
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 8. September 2020 (Corona-Situation, Fortsetzung der Bayerischen Teststrategie, Corona-Rettungsschirm ÖPNV)
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 22. September 2020 (Potentielle Regelmaßnahmen für Gesundheitsbehörden bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 50)
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 1. Oktober 2020 (Bußgelder, Betreuungsangebote für die Herbstferien)
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 6. Oktober 2020 (Impfstrategie, Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket)
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 13. Oktober 2020 (steigende Infektionszahlen, Contact-Tracing Teams, Einreise-Quarantäne-Verordnung)
- Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 14. Oktober 2020
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 15. Oktober 2020 (erweiterte Maskenpflicht, Corona-Ampel)
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 27. Oktober 2020 (Impfstrategie, Unterstützung für Kunst und Kultur, Leistungsprämien an Schulen)
- Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020; Beschluss im Wortlaut
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 29. Oktober 2020 (Corona-Maßnahmen)
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 10. November 2020 (Auszahlung der Novemberhilfe, Aushilfslehrkräfte und Schulassistenzen)
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 26. November 2020 (Corona-Maßnahmen im Dezember, Wirtschaftshilfen)
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 1. Dezember 2020 (Vorbereitung Impfungen, Pandemiezentrallager)
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 6. Dezember 2020 (Ankündigung Feststellung Katastrophenfall, verschärfte Ausgangsbeschränkungen, Besuchseinschränkungen, Wechselunterricht)
- Feststellung des bayernweiten Katastrophenfalles ab 9. Dezember 2020
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 14. Dezember 2020 (weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie)
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 22. Dezember 2020 (Testpflicht für Reiserückkehrer, Bayerische Therapiestrategie)
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 06.01.2021 (Verlängerung und Verschärfung der Maßnahmen)
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12.01.2021 (FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel ab 18. Januar)
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 20.01.2021 (Verlängerung 11. BayIfSMV, Schulen Homeoffice, Wirtschaftshilfen)
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 26.01.2021 (Ersatz von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung und Mittagsbetreuung)
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 02.02.2021 (Kostenübernahme für Schulbusverstärker)
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 11.02.2021 (Verlängerung der 11. BayIfSMV, Öffnung von Schulen und Kitas)
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 23.02.2021 (Erleichterungen ab 1. März, Verlängerung der Corona-Hilfen)
- Informationen des LGL
- Infektionsmonitor Bayern (StMGP), Allgemeinverfügungen Staatsregierung
- Pflegebonus (Antragsformular, bitte vor Antragstellung FAQ und Richtlinien beachten)
- Richtlinie zur Erstattung der Einsatzkosten zur Katastrophenbewältigung anlässlich der Corona-Pandemie aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie (SARS-CoV-2-Einsatzkostenerstattungsrichtlinie) vom 16. Juli 2020
Allgemeinverfügung Quarantäne und Isolation
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Infizierte und Kontaktpersonen haben sich nach Maßgabe der Allgemeinverfügung des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom 2. Dezember 2020 (aktuelle Fassung) in Quarantäne zu begeben und die entsprechenden Regelungen einzuhalten. Details regelt die Allgemeinverfügung "Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie I und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen (AV Isolation)" vom 2. Dezember 2020.
Schulen, Hochschulen, Kindertagesstätten, Laienmusik
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Einen Überblick über die einschlägigen Rechtsgrundlagen, Allgemeinverfügungen, Handlungsempfehlungen, Richtlinien und Hygienekonzepte bietet die Internetseite des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Von einer erneuten Auflistung wird hier abgesehen. Ergänzend wird mit den nachfolgenden Links auf die Informationen der jeweiligen Fachministerien verwiesen.
- Informationen zur Kindertagesbetreuung (Bayerisches Sozialministerium)
- FAQs zum Coronavirus im Zusammenhang mit der Kindertagesbetreuung
- Informationen des Bayerischen Kultusministeriums zum Schulbetrieb
- Informationen des Bayerischen Wissenschaftsministerium zum Hochschulbetrieb und Förderprogramm für Kunst- und Kulturschaffende
Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Ärzte, Laborbetreiber, Asylunterkünfte
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Einen Überblick über die einschlägigen Rechtsverordnungen, Allgemeinverfügungen, Richtlinien und Hygienekonzepte bietet die Internetseite des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Ergänzend wird auf die nachfolgenden bundesweiten bzw. regionalen Links verwiesen.
Fördermaßnahmen für Betriebe und Unternehmen, Homeoffice
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- Informationsseite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums (Informationen für Unternehmen und Hilfen)
- Überbrückungshilfen Corona (Bayerisches Wirtschaftsministerium)
Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes vom 21. Januar 2021. Der Verordnungstext findet sich hier. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dazu FAQ veröffentlicht.
Betriebe, Gastronomie, Touristik und Sport, Kinos, Messen, Märkte
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Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, wurde eine Reihe von Maßnahmen für Veranstaltungen und Betriebe beschlossen: Einzelheiten regelt die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
„Der Schutz von Beschäftigten bei der Arbeit wird neben dem Infektionsschutzgesetz zusätzlich durch das Arbeitsschutzgesetz geregelt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur Veröffentlichung freigegeben (Pressemeldung). Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel kann im Internetangebot der BAuA unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/AR-CoV-2.html abgerufen werden.“Welche Betriebe ab wann und unter welchen Voraussetzungen geöffnet haben dürfen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums
bzw. den FAQ des Bayerischen Gesundheitsministeriums.
Vergabevorschriften
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Als Reaktion auf die massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie gibt es Erleichterungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Informationen dazu bietet der Internetauftritt des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.
Behinderteneinrichtungen, Förderstätten und Berufsbildungswerke
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Ergänzende Informationen zu diversen Themen bietet das Bayerische Sozialministerium.
Abfallwirtschaft
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Abfälle aus Privathaushalten, die mit Corona-Virus infiziert sein können, sind über die Restmülltonne zu entsorgen. Über die lokale Müllentsorgung informieren die lokalen Müllentsorgungsunternehmen (Landkreise, kreisfreien Städte, Kommunalunternehmen).
- Umgang mit kontaminierten Abfällen im Zusammenhang mit der Corona-Virus-Epedimie (Empfehlungen, Hinweis, Orientierunghilfen, Merkblätter; abrufbar beim Bayerischen Landesamt für Umwelt.
- Schaubild: Orientierungshilfe COVID-19: Entsorgungswege in Bayern von kontaminierten Abfällen bzw. von Abfällen, bei denen eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden kann
Landwirtschaft, Verbraucher und Erzeuger
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Die Corona-Krise setzt Landwirte und Gärtner ebenso unter Druck wie die regionale Gastronomie. Zahlreiche Betriebe fürchten um ihre Existenz. Viele Verbraucher wollen gerade jetzt mit dem gezielten Einkauf die Erzeuger und Gastronomen aus ihren Regionen in dieser Krisensituation unterstützen. Wo es in der Nähe einen Direktvermarkter oder einen Produzenten mit Lieferservice gibt, lässt sich auf zahlreichen Internet-Plattformen herausfinden:
- www.lokalhelden.bayern: Übersicht über Gastronomiebetriebe, die ihre Gerichte liefern oder zum Mitnehmen anbieten
- www.regionales-bayern.de: Übersicht über Direktvermarkter und Wochenmärkte mit Lebensmitteln aus der Region
- www.bgv-bayern.de: Übersicht über Gärtnereien mit Lieferservice
- www.baumschulen-in-bayern.de: Übersicht über regionale Baumschulen mit Lieferservice
- www.daslandhilft.de und www.saisonarbeit-in-deutschland.de: Online-Plattformen für Landwirte und Arbeitssuchende. Weitere Informationen auf den Seiten des StMELF unter dem Stichwort "Saisonarbeitskräfte"
Einreise aus dem Ausland
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- Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag (Coronavirus-Einreiseverordnung – CoronaEinreiseV) vom 13. Januar 2021
- Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (Einreise-Quarantäneverordnung – EQV) vom 5. November 2020, gültig ab 9. November 2020 in der jeweils geltenden Fassung.
- Corona-Pandemie: Testnachweis von Einreisenden aus Risikogebieten Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (AV Testnachweis von Einreisenden) vom 15. Januar 2021
- Bußgeldkatalog vom 24. August 2020 „Einreise-Quarantäneverordnung – EQV“ und Testpflicht Einreisende aus Risikogebieten
Corona: Hilfen und Beratung für Familien
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- Merkblatt zur Betreuung von Kindern durch Nachbarschaftshilfe: Was Eltern wissen müssen, wenn sie andere Kinder zuhause betreuen
- Familienland Bayern: Beratung und Information in Krisenzeiten
- Familienland Bayern: Tipps zur Organisation des Familienalltags
- Handreichung für die Kindertagesbetreuung in Zeiten des Coronavirus (StMAS)
Hotlines
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- „Corona-Hotline“ der Bayerischen Staatsregierung (tägl. 8 bis 18 Uhr): 089 122 220
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst (Patientenservice): 116 11
- Die Bürger-Hotline des LGL ist montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter der Nummer 09131/6808 - 5101 erreichbar.
- Hotline des StMUK für Eltern und Lehrkräfte: 089 2186 2971
- Neue Online-Wissenstransfer-Initiative: VirtKomp - Wir.Helfen.Bayern
Juristische Hilfe für die Bayerische Wirtschaft und Gesellschaft („Wir.Helfen.Bayern“ ist eine kostenfreie Initiative der Mitarbeiter der Professur für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht der Universität Würzburg unter Leitung von Frau Prof. Dr. Inge Scherer)
Die Bürgertelefone der Landratsämter dienen vornehmlich gesundheitlichen Fragestellungen. Die Auslegung der Allgemeinverfügungen etwa im Zusammenhang mit der Ausgangsbeschränkung ist Angelegenheit der Ordnungsämter der Landratsämter und Kreisfreien Städte. Vor etwaigen Rückfragen zu den Allgemeinverfügungen wird gebeten, sich zuvor im Internet zu informieren, ob die Fragestellung nicht bereits beantwortet ist. Zu den meisten Fragen gibt es bereits ausführliche Antworten siehe zum Bespiel hier: Fragen und Antworten beim Bayerischen Innenministerium zu Corona.
Darüber hinaus wird gebeten, die polizeiliche Notrufnummer für die Meldung polizeilicher Lagen frei zu halten. Die polizeiliche Notrufnummer ist kein allgemeines Bürgertelefon zur Diskussion über die Auslegung von Allgemeinverfügungen!In diesen Städten gibt's ein Bürgertelefon
Das Landratsamt Würzburg und die Stadt Würzburg haben ein gemeinsames Bürgertelefon eingerichtet. Montags bis donnerstags 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 14 Uhr können Bürgerinnen und Bürger unter 0931 8003-5100 Rat suchen.Das Bürgertelefon des Landratsamtes Bad Kissingen ist unter der Telefonnummer 0971/7165-0 von Montag bis Donnerstag von 10 bis 14 und freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar.
Die Stadt Würzburg bietet darüber hinaus eine Hotline für Betriebe an, die unter 0931 373455 eine Beratung der Wirtschaftsförderung der Stadt Würzburg erhalten. Erreichbar ist diese Nummer Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Um bei Fragen aus der Bevölkerung auch am Wochenende beraten zu können, hat das Landratsamt Rhön-Grabfeld im Gesundheitsamt eine Bürger-Telefonhotline eingerichtet. Dieses ist Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr unter der 09771 94 800 erreichbar.
Das Bürgertelefon der Stadt Schweinfurt und des Landratsamts Schweinfurt steht unter der Telefonnummer 09721/55-745 zur Verfügung. Die Erreichbarkeit ist von Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr.
Das Bürgertelefon des Landratsamtes Miltenberg ist unter der Telefonnummer 09371/501-700 werktags von 8 bis 16 Uhr, samstags von 9 bis 14 Uhr erreichbar.
Zu eventuellen Aktualisierungen der regionalen Hotlines der Kreisverwaltungsbehörden siehe gegebenenfalls nachfolgend "Regionale Informationen".
Rechtsvorschriften/Allgemeinverfügungen
Allgemeinverfügungen (chronologisch) und Bußgeldkatalog
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Einen Überblick über die einschlägigen Rechtsverordnungen, Allgemeinverfügungen, Richtlinien, Hygienekonzepte und Bußgeldkataloge bietet die Internetseite des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Eine Auflistung der Allgemeinverfügungen erfolgt hier nur noch, soweit die Vorschriften mangels eigener unmittelbarer Zuständigkeit nicht auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums zu finden sind.
Rechtsvorschriften
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Einen Überblick über die einschlägigen Rechtsverordnungen und Allgemeinverfügungen bietet auch die Internetseite des Bayerischen Gesundheitsministeriums
Aktueller Hinweis auf die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung
- Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes
- Bayerisches Infektionsschutzgesetz (BayIfSG)
- Bayerisches Katastrophenschutzgesetz
- Zuständigkeitsverordnung (ZustV) Bayern
- 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der aktuellen Fassung
- Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (Einreise-Quarantäneverordnung – EQV) vom 5. November 2020, gültig ab 9. November 2020.
Regionale Informationen
Landratsamt Würzburg
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Hinweis: Das Bürgertelefon der Landratsamtes Würzburg dient vornehmlich gesundheitlichen Fragestellungen. Die Auslegung der Allgemeinverfügungen etwa im Zusammenhang mit der Ausgangsbeschränkung ist Angelegenheit des Ordnungsamtes. Vor etwaigen Rückfragen wird gebeten, sich zuvor im Internet zu informieren, ob die Fragestellung nicht bereits beantwortet ist. Zu den meisten Fragen gibt es bereits ausführliche Antworten, siehe zum Beispiel hier: Fragen und Antworten beim Bayerischen Innenministerium zu Corona.