Stadt Aschaffenburg erhält insgesamt 47.800 Euro für die Freiwillige Feuerwehr Aschaffenburg

026 - 20.01.2020

Regierung von Unterfranken bewilligt der Stadt Aschaffenburg insgesamt 47.800 Euro für die Beschaffung eines Einsatzleitwagens ELW 1 und eines Mehrzweckfahrzeugs MZF für die Freiwillige Feuerwehr Aschaffenburg

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Stadt Aschaffenburg insgesamt 47.800 Euro für die Beschaffung eines Einsatzleitwagens ELW 1 (anteilig 31.500 Euro) und eines Mehrzweckfahrzeugs MZF (anteilig 16.300 Euro) für die Freiwillige Feuerwehr Aschaffenburg bewilligt. Während es sich beim Einsatzleitwagens ELW 1 um eine Erstbeschaffung für die Freiwillige Feuerwehr Aschaffenburg (ständige Wache) handelt, wird durch die Beschaffung des Mehrzweckfahrzeugs ein Mannschaftstransportwagen MTW mit Baujahr 2004 beim Löschzug 4/5 (Leider/Nilkheim) der Freiwilligen Feuerwehr Aschaffenburg ersetzt.

Das Mehrzweckfahrzeug ist vorwiegend zur Errichtung einer Führungsstelle sowie zum Transport von Mannschaft und Gerät bestimmt. Es muss eine Feuerwehrstaffel von sechs Feuerwehrfrauen oder Feuerwehrmännern sowie eine feuerwehrtechnische Mindestausrüstung aufnehmen können. Außerdem müssen für den universellen Einsatzzweck dieses Fahrzeugs noch ein Transportraum und die Massenreserve zum Transport von zusätzlichem Gerät von mindestens 200 kg vorhanden sein. Für das Mehrzweckfahrzeug werden serienmäßige Kleintransporterfahrgestelle mit einer maximal zulässigen Gesamtmasse von 4.000 kg verwendet.

Beim Einsatzleitwagen ELW 1 handelt es sich um ein Einsatzleitfahrzeug mit maximal 4.000 kg zulässiger Gesamtmasse und mindestens drei Personen Besatzung. Ausgestattet ist es mit Kommunikationsmitteln und anderer Ausrüstung für die Einsatzleitung. Es dient vorwiegend der Anfahrt und Erkundung sowie als Hilfsmittel zur Führung von größeren taktischen Einheiten, z.B. eines Zuges oder Verbandes.

Die staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.