Stadt Iphofen erhält einen Zuschuss sowie ein Darlehen zur Schaffung von zehn Mietwohnungen in der Kirchgasse 11

029 - 21.01.2020

Wohnungspakt Bayern – Kommunales Wohnraumförderungsprogramm: Regierung von Unterfranken bewilligt der Stadt Iphofen einen Zuschuss in Höhe von 718.700 Euro sowie ein zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von 1.436.800 Euro zur Schaffung von zehn Mietwohnungen in der Kirchgasse 11

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Stadt Iphofen (Landkreis Kitzingen) einen Zuschuss in Höhe von 718.700 Euro sowie ein zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von 1.436.800 Euro zur Errichtung von zehn Mietwohnungen in der Kirchgasse 11 im Kommunalen Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern bewilligt.

Die veranschlagten Gesamtkosten von 2.395.770 Euro konnten als zuwendungsfähig anerkannt werden. Die Zuschüsse entsprechen einem Fördersatz von rund 30 Prozent und werden aus dem vom Bayerischen Landtag beschlossenen Haushalt des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr bereitgestellt. Das zinsverbilligte Darlehen wird über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) abgewickelt.

Mit dem kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP), der zweiten Säule des Wohnungspakts Bayern, unterstützt der Freistaat Bayern zusammen mit der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) bayerische Gemeinden dabei, selbst preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. Gefördert werden in diesem Förderprogramm der Neu-, Um- und Ausbau sowie die Modernisierung und der Ersterwerb von Mietwohnungen. Dabei sollen Wohngebäude entstehen, die langfristig nutzbar sind und dem Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entsprechen.

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss des Freistaats Bayern in Höhe von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten sowie optional einem durch den Freistaat Bayern zinsverbilligten Darlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) in Höhe von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Gefördert werden auch vorbereitende Maßnahmen wie Planungen und Gutachten (zum Beispiel Wohnraumkonzepte, Fachgutachten und Wettbewerbe). Für diese Maßnahmen kann ein Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Weitere Informationen zum kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP), der zweiten Säule des Wohnungspakts Bayern, können im Internet unter folgenden Links abgerufen werden:
https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/mietwohnungen_von_kommunen
https://bayernlabo.de/bayerische-kommunalkunden/foerderkredite/kommunales-wohnraumfoederungsprogramm