Einstellung Planfeststellungsverfahren Neubau Ortsumgehung Ballingshausen

059 - 14.02.2020

Neubau der Ortsumgehung Ballingshausen: Regierung von Unterfranken stellt das Planfeststellungsverfahren ein

Würzburg (ruf) – Das Staatliche Bauamt Schweinfurt hat bei der Regierung von Unterfranken mit Schreiben vom 17.01.2020 die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Ortsumgehung Ballingshausen im Zuge der St 2280 (Schweinfurt-Stadtlauringen) beantragt. Im zurückliegenden Anhörungsverfahren wurden von diversen Einwendern gewichtige Gesichtspunkte gegen die geplante Straßentrasse vorgebracht, die umfangreiche Neuplanungen notwendig werden lassen. Ein Festhalten an den ursprünglichen Planungen war damit nicht möglich. Die Regierung von Unterfranken stellte daraufhin am 04.02.2020 das Verfahren ein.

Das Staatliche Bauamt Schweinfurt hatte mit Schreiben vom 16.04.2018 die Planfeststellung für den Neubau einer Ortsumgehung Ballingshausen beantragt. Nach Einleitung des Verfahrens durch die Regierung von Unterfranken lagen die Planunterlagen im Juni/Juli 2018 beim Markt Stadtlauringen zur allgemeinen Einsicht aus. Daneben wurden auch die betroffenen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.

Geplant war, die Staatsstraße 2280 ca. 600 m südlich der bestehenden Ortsdurchfahrtsgrenze zu verlegen, im Osten an Ballingshausen vorbeizuführen und nördlich der Ortslage wieder auf die bestehende Trasse zurückzuführen. Weiter war vorgesehen, die Ortschaft Ballingshausen über einen plangleichen Ortsanschluss Süd und eine Kreisverkehrsanlage als Ortsanschluss Ost mit der neuen Staatsstraße zu verbinden. Eine Anbindung der Kreisstraße SW 32 an die geplante Ortsumgehung sollte ebenfalls über die genannte Kreisverkehrsanlage erfolgen.

Hinweis: Die Bekanntmachung zur Einstellung des Verfahrens kann auch auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken unter der Rubrik „Planung + Bau“ > Aktuelle straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren > Neubau der Ortsumgehung Ballingshausen, Staatsstraße St 2280 eingesehen werden.