Regierung von Unterfranken erlässt Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumgehung Hafenlohr
064 - 02.03.2020
Baurecht für den Neubau der Ortsumgehung Hafenlohr mit integrierter Hochwasserschutzmaßnahme im Zuge der Staatsstraße St 2315: Regierung von Unterfranken erlässt Planfeststellungsbeschluss
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken schafft mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 27.02.2020 Baurecht für den Neubau der Ortsumgehung Hafenlohr im Zuge der St 2315 (Kreuzwertheim – Lohr a. Main) mit integrierter Hochwasserschutzmaßnahme.
Das nun zugelassene Vorhaben dient der Entlastung des Ortskerns von Hafenlohr in Bezug auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie der Verringerung der Lärm- und Schadstoffbelastung für die Anwohner. Die Trasse beginnt südlich des Altorts und verläuft auf der stillgelegten Bahnlinie am Main um Hafenlohr herum, um nördlich der Ortslage wieder auf die bestehende Trasse zurückzuführen. Die bestehende Kreisstraße MSP 27 wird über eine neue Anschlussstelle Süd an die neue Staatsstraße angebunden. Gleichzeitig ist zum Schutz des Altorts vor Hochwasser entlang der Umgehungsstraße am Main eine Spundwand mit Stahlbetonkopfbalken vorgesehen. Im Mündungsbereich der Hafenlohr ist linksseitig der Hafenlohr über eine Länge von ca. 285 m eine Kombination aus Hochwasserschutzwand und Deich geplant.
Im Planfeststellungsverfahren waren verschiedene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Einwendungen von Privatpersonen zu prüfen sowie sorgfältig mit den für und gegen das Vorhaben sprechenden Belangen abzuwägen. Neben den Belangen grundstücksbetroffener Eigentümer sind hier vor allem die Belange des Immissionsschutzes, des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft sowie Belange der Landwirtschaft zu nennen. Der Planfeststellungsbeschluss enthält zahlreiche Schutzauflagen sowie sonstige Nebenbestimmungen.
Hinweis: Der Planfeststellungsbeschluss vom 27.02.2020, ein Übersichtslageplan, die Planunterlagen und die Bekanntmachung können auch auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken unter der Rubrik „Planung + Bau“ -> „Aktuelle straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren“ -> „Neubau der Ortsumgehung Hafenlohr mit integrierter Hochwasserschutzmaßnahme, Staatsstraße St 2315“ eingesehen werden. Maßgeblich ist jedoch allein der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.