Baurecht Ersatzneubau der Talbrücke Stettbach im Zuge der BAB A 7

070 - 09.03.2020

Baurecht für Ersatzneubau der Talbrücke Stettbach im Zuge der BAB A 7 - Regierung von Unterfranken erlässt Planfeststellungsbeschluss

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken macht mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 05.03.2020 den Weg für den Ersatzneubau der Talbrücke Stettbach an der BAB A 7 (Fulda – Würzburg) im Abschnitt Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck bis Anschlussstelle Gramschatzer Wald frei. Der Ersatzneubau ist wegen erheblicher baulicher Schäden am Brückenbauwerk erforderlich.

Die vorhandene Anzahl der Fahrstreifen der Bundesautobahn A 7 und damit die Verkehrsfunktion bzw. die verkehrliche Leistungsfähigkeit werden nicht verändert. Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der Talbrücke an bestehender Stelle und die damit verbundenen streckenbaulichen Anpassungsmaßnahmen und bauzeitlichen Provisorien an der BAB A 7 sowie den Neubau eines Absetz- und eines Regenrückhaltebeckens unterhalb des südlichen Widerlagers. Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt 420 m, wovon die Bauwerkserneuerung eine Länge von ca. 270 m umfasst. Die Talbrücke wird wie im Bestand sechs Brückenfelder und fünf Pfeilerpaare aufweisen.

Es wurden umfangreiche landschaftspflegerische Maßnahmen, insbesondere Ausgleichsmaßnahmen für die mit der Baumaßnahme verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft, artenschutzrechtlich bedingte Vermeidungsmaßnahmen sowie Gestaltungsmaßnahmen entlang der Trasse und im näheren Umfeld eingeplant.

Im Planfeststellungsverfahren waren verschiedene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Einwendungen von Privatpersonen zu prüfen sowie sorgfältig mit den für und gegen das Vorhaben sprechenden Belangen abzuwägen. Neben den Belangen grundstücksbetroffener Eigentümer sind hier vor allem die Belange des Immissionsschutzes, des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft sowie Belange der Landwirtschaft zu nennen. Der Planfeststellungsbeschluss enthält zahlreiche Schutzauflagen sowie sonstige Nebenbestimmungen.

Anlage: 1 Übersichtslageplan

Hinweis: Der Planfeststellungsbeschluss vom 05.03.2020, die Planunterlagen und die Bekanntmachung können auch auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken http://www.regierung.unterfranken.bayern.de unter der Rubrik „Service“ > Straßenrechtliche Planfeststellungen > Planfeststellungsbeschlüsse > Bundesautobahn A 7: Ersatzneubau der Talbrücke Stettbach (Bauwerk BW 639b) eingesehen werden. Maßgeblich ist jedoch allein der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.