Planfeststellungsverfahren: Neubau der Ortsumgehung Giebelstadt – Euerhausen

092 - 30.04.2020

Neubau der Ortsumgehung Giebelstadt – Euerhausen Regierung von Unterfranken leitet Planfeststellungsverfahren ein

Würzburg (ruf) – Das Staatliche Bauamt Würzburg hat bei der Regierung von Unterfranken die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Ortsumgehung Giebelstadt – Euerhausen im Zuge der Bundesstraße B 19 (Schwäbisch Hall – Würzburg) beantragt.

Die Bundessstraße B 19 erfüllt im betreffenden Straßenabschnitt diverse Verbindungs-funktionen. So bindet sie das Oberzentrum Würzburg und den Norden Baden-Württembergs einschließlich des Mittelzentrums Bad Mergentheim an die Bundesautobahn A 3 an. Daneben erschließt sie den südlichen Landkreis Würzburg durch Verknüpfungen mit der Staatsstraße St 2270 und den Kreisstraßen WÜ 13, WÜ 46, WÜ 33, WÜ 34 und WÜ 36. Durch das aus dieser herausgehobenen Funktion im Straßennetz hervorgerufene hohe Verkehrsaufkommen auf der B 19 sind die Anwohner der eng bebauten Ortsdurchfahrt des Marktes Giebelstadt und seiner Ortsteile Herchsheim und Euerhausen einer erheblichen Lärm- und Schadstoffbelastung ausgesetzt. Zudem stellte sich in der Vergangenheit der bestehende Knotenpunkt der B 19 mit der Kreisstraße WÜ 46 als Unfallschwerpunkt heraus. Der Bau der Ortsumgehung soll daher sowohl die Situation hinsichtlich der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, als auch an den immissionsbelasteten Ortsdurchfahrten verbessern.

Geplant ist, die Bundesstraße B 19 künftig westlich um Giebelstadt und seine beiden Ortsteile Herchsheim und Euerhausen herumzuführen. Die Umgestaltung diverser Anschlüsse der neuen Ortsumgehung mit dem untergeordneten Straßen- und Wegenetz wird in diesem Zuge nötig werden. Dabei sollen bis auf die Verbindung zur Kreisstraße WÜ 33 alle Knotenpunkte plangleich (Kreisverkehr oder Einmündung) hergestellt werden. Als weitere notwendige Folgemaßnahmen werden Aus- und Umbauten der Kreisstraßen WÜ 46 und WÜ 34 sowie der Staatsstraße St 2270 in die Planung miteinbezogen.

Das beschriebene Bauvorhaben liegt auf dem Gebiet des Marktes Giebelstadt (Gemarkungen Allersheim, Eßfeld, Euerhausen, Giebelstadt, Herchsheim und Ingolstadt). Die Planunterlagen werden daher im Markt Giebelstadt zur Auslegung kommen. Die Auslegung wird voraussichtlich Anfang Mai 2020 beginnen. Näheres zu Ort und Zeit der Auslegung sowie zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, werden durch ortsübliche Bekanntmachung im betroffenen Markt rechtzeitig mitgeteilt. Nicht ortsansässige Betroffene erhalten von der zuständigen Gebietskörperschaft eine schriftliche Mitteilung über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass für die Zeit der laufenden Corona-Pandemie die Einsichtnahme in die Planunterlagen zur Wahrung des Gesundheitsschutzes von einer telefonischen Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung abhängig gemacht werden kann. Die Einsichtnahme muss in einem gesonderten Raum stattfinden, der nur einzeln oder von Personen, die demselben Hausstand angehören, betreten werden darf. Der Markt Giebelstadt bittet um eine solche Voranmeldung unter der Telefonnummer 09334-808-0. Für die betroffenen Bürger stellt die Einsichtnahme in die Planunterlagen einen triftigen Grund für das Verlassen der eigenen Wohnung im Sinne von § 5 Abs. 2 der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16. April 2020 (2. BaylfSMV) dar. Sollten sich die diesbezüglichen Vorschriften aufgrund der Schnelllebigkeit des Geschehens bis zur oder während der Auslegung verändern, wird die Planfeststellungsbehörde im Rahmen von Pressemitteilungen über das weitere Vorgehen informieren.

Im durchzuführenden Planfeststellungsverfahren werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft. Hierzu dient zum einen die oben erwähnte Auslegung der Planunterlagen, zum anderen holt die Regierung von Unterfranken die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ein und beteiligt die betroffenen Kommunen. Die Benachrichtigung der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine sowie der sonstigen in Umweltangelegenheiten anerkannten Vereinigungen erfolgt durch die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der Auslegung. Privatbetroffene, anerkannte Vereinigungen und sonstige Träger subjektiver Rechte können ihre Einwendungen innerhalb der genannten Frist erheben.

Anlagen: 1 Übersichtslageplan

Hinweis:
Die Planunterlagen und die Bekanntmachung können auch auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken unter http://www.regierung.unterfranken.bayern.de unter der Rubrik „Service“ > „Straßenrechtliche Planfeststellungen“ > „Aktuell laufende Verfahren“ > „Bundesstraße B 19: Neubau der Ortsumgehung Giebelstadt – Euerhausen“ (https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/service/planfeststellung/aktuelle_verfahren/32-4354-2-3-13/index.html) eingesehen werden. Maßgeblich ist jedoch allein der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.