Bewilligung und Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs TSF und einer Tragkraftspritze PFPN 10-1000 für die FFW Theinfeld

117 - 28.05.2020

Förderung der unterfränkischen Feuerwehren:Regierung von Unterfranken bewilligt der Gemeinde Thundorf i.UFr. insgesamt 28.900 Euro für die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs TSF und einer Tragkraftspritze PFPN 10-1000 für die Freiwillige Feuerwehr Theinfeld

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde Thundorf i.UFr. (Landkreis Bad Kissingen) insgesamt 28.900 Euro für den Kauf eines Tragkraftspritzenfahrzeugs TSF (anteilig 24.200 Euro) und einer Tragkraftspritze PFPN 10-1000 (anteilig 4.700 Euro) für die Freiwillige Feuerwehr Theinfeld bewilligt. Durch diese Beschaffungsmaßnahme werden ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF mit Baujahr 1986 und eine Tragkraftspritze TS 8/8 mit Baujahr 1990 ersetzt.

Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF dienen als kleinste Löschfahrzeuge überwiegend zur Brandbekämpfung. Sie können eine Feuerwehrstaffel mit sechs Feuerwehrfrauen oder Feuerwehrmännern aufnehmen und sind mit einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Löschgruppe von neun Feuerwehrleuten einschließlich der Tragkraftspritze ausgestattet. Für das Tragkraftspritzenfahrzeug TSF wird ein handelsübliches Fahrgestell mit Doppelkabine mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 4.750 kg und Straßenantrieb verwendet.

Tragkraftspritzen sind mobile Feuerlöschkreiselpumpen, die zusätzlich zu den fest eingebauten Fahrzeugpumpen als Einschubgeräte in einigen Löschfahrzeugen mitgeführt werden. Bei einer Masse von maximal 200 kg kann sie von 4 Feuerwehrleuten getragen werden. Die Förderleistung einer Tragkraftspritze PFPN 10-1000 beträgt bei einem Ausgangsdruck von 10 bar 1.000 Liter Wasser pro Minute. Tragkraftspritzen werden zum Beispiel dann eingesetzt, wenn eine Wasserentnahmestelle – z.B. ein Bach oder Teich – mit dem Löschfahrzeug nicht direkt anzufahren ist. Sie können auch als Verstärkerpumpe bei Wasserförderungen über längere Strecken eingesetzt werden, wenn das Löschfahrzeug nicht an der Pumpstation verbleiben soll.

Die staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.