Bewilligung von 855.000 Euro Städtebauförderungsmitteln als erste Rate für die Sanierung Hauptstr. 39 der Gemeinde Bieberehren

125 - 04.06.2020

Bayerisches-Städtebauförderungsprogramm: Regierung von Unterfranken bewilligt der Gemeinde Bieberehren für die Sanierung des Anwesens Hauptstraße 39 als erste Rate 855.000 Euro Städtebauförderungsmittel

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde Bieberehren (Landkreis Würzburg) aus den Sondermitteln des Bayerischen Städtebauförderungsprogramm, Initiative „Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen“, einen Zuschuss von 855.000 Euro bewilligt. Die Mittel sind als 1. Rate für die Sanierung des Anwesens Hauptstraße 39 vorgesehen. Insgesamt kann die Gemeinde für diese Maßnahme mit einem Zuschuss von 1.035.000 Euro aus Städtebauförderungsmitteln rechnen. Bei zuwendungsfähigen Kosten von 1.150.000 Euro entspricht dies einem Höchstfördersatz von 90 Prozent. Die veranschlagten Gesamtkosten der Maßnahmen betragen nach derzeitigem Stand 1.271.900 Euro.

Durch die Gebäudesanierung wird dringend benötigter Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge geschaffen. Die Zuwendung wird als Einzelvorhaben aus dem vom Bayerischen Landtag beschlossenen Bayerischen Staatshaushalt durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bereitgestellt.

Das leerstehende, denkmalgeschützte Anwesen aus dem Spätbarock liegt am nördlichen Ortseingang und ist im Besitz der Gemeinde Bieberehren. Der Entwurf für die Umnutzung zu vier Wohneinheiten sieht eine bestandsorientierte Sanierung vor, bei der behutsam mit dem Denkmal umgegangen werden soll. Die eigentliche Struktur des Anwesens bleibt dabei erhalten, Eingriffe in die Bausubstanz erfolgen so sparsam wie möglich. Zusätzlich werden Außenanlagen im Hof mitgestaltet und Kellerersatzräume in ehemaligen Nebengebäuden für die zukünftigen Mieter angeboten. In der Hauptstraße 39 entsteht so ein gutes Beispiel für innerörtliches Wohnen in einer sehr hochwertigen Bausubstanz, die dadurch für die Nachwelt als baukultureller Beitrag im Ortsgefüge erhalten bleibt bzw. weiterentwickelt wird.

Unter dem Motto „Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen“ unterstützt der Freistaat Bayern Kommunen über die Städtebauförderung bei der Sanierung von leerstehenden Gebäuden im Ortskern, wenn diese anschließend für mindestens sieben Jahre anerkannten Flüchtlingen als Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Mit einem Fördersatz von 90 Prozent der förderfähigen Kosten ist der finanzielle Beitrag des Staates dazu außerordentlich hoch.

Mit der Sanierung soll zeitnah begonnen werden.