Endlich Baurecht für die Ortsumgehung Pflaumheim: Regierung von Unterfranken erlässt Planfeststellungsbeschluss

131 - 18.06.2020

Endlich Baurecht für die Ortsumgehung Pflaumheim: Regierung von Unterfranken erlässt Planfeststellungsbeschluss

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat am 18.06.2020 den Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Pflaumheim (Markt Großostheim) erlassen. Damit hat ein mehr als neun Jahre dauerndes Planfeststellungsverfahren seinen Abschluss gefunden.

Gegenstand der Planfeststellung, die im Oktober 2012 vom Landkreis Aschaffenburg beantragt wurde, ist die Verlegung der Kreisstraßen AB 1 und AB 3 aus dem Ortskern Pflaumheims. Schon bei der Verkehrszählung im Jahr 2007 zeigte sich, dass auf der Kreisstraße AB 3 (Wenigumstadt – Pflaumheim – Großostheim) im Bereich der Rathausstraße 12.600 und in der Großostheimer Straße bis zu 13.300 Fahrzeuge pro Tag fahren. Im Jahr 2017 waren es schon 12.900 bzw. 15.800 Fahrzeuge pro Tag. Für das Jahr 2033 sind in der Rathausstraße 15.100 und in der Großostheimer Straße 17.000 Fahrzeuge pro Tag prognostiziert. Auf der Kreisstraße AB 1 (Mömlinger Straße), die im Ortskern in die Kreisstraße AB 3 mündet, waren es im Jahr 2007 ca. 4.400 Fahrzeuge pro Tag, im Jahr 2017 schon 5.100 Fahrzeuge. Für das Jahr 2033 sind dort bis zu 6.500 Fahrzeuge pro Tag prognostiziert.

Der Planfeststellungsabschnitt beginnt ca. 380 m südlich des Kreisverkehrsplatzes Schaafheimer Straße (St 3115)/Ortsumgehung Großostheim mit einem neuen fünfarmigen Kreisverkehrsplatz im Bereich der Kreuzung Ortumgehung Großostheim/Ringheimer Mühlstraße. Die neue Kreisstraße AB 1 führt von dort in einem weiten Bogen mit einem Abstand von ca. 300 m bis 500 m um Pflaumheim herum. Zwischen Pflaumheim und Wenigumstadt kreuzt die Ortsumgehung die Kreisstraße AB 3, mit der sie mit einem Kreisverkehrsplatz verbunden wird. Von da aus verläuft dann die neue Kreisstraße südlich von Pflaumheim in einer Entfernung von 300 m bis ca. 1.400 m zur Wohnbebauung bis zur bestehenden Kreisstraße AB 1, die von Mömlingen auf Pflaumheim zuführt. Am Ende der ca. 4,3 km langen Baustrecke mündet die neue Kreisstraße in die bestehende Kreisstraße AB 1. Die bestehende Kreisstraße AB 1 wird zwischen der neuen Einbindung südöstlich von Pflaumheim in ihrem weiteren Verlauf nach Norden teilweise zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg herabgestuft und zurückgebaut, im Übrigen bis Pflaumheim hin zu einer Gemeindeverbindungsstraße abgestuft. Die Kreisstraße AB 3 (Wenigumstadt – Pflaumheim – Großostheim) wird zur Gemeindestraße abgestuft.

Ebenso ist Gegenstand der Planfeststellung, die Einmündung der Großostheimer Straße in die Ortsumgehung Großostheim im Bereich des Feuerwehrstützpunktes an die zukünftigen Verkehrsverhältnisse anzupassen. Der Vorhabensträger geht von Kosten von 25,7 Millionen Euro (netto) aus.

Nach Vorlage der auslegungsreifen Unterlagen im Februar 2013 zeigte sich schon bei der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit im Februar bzw. März 2013, dass das Vorhaben nicht unumstritten war. Entschiedenen Befürwortern der Ortsumgehung standen ebenso entschiedene Gegner gegenüber. Eine dritte Gruppe sprach sich für eine Ortsumgehung aus, forderte aber eine andere Trasse südlich von Pflaumheim. Weiter spielten Forderungen nach weiteren Lärmschutzmaßnahmen für den Ortsrand Pflaumheims ebenso wie naturschutzfachliche (insbesondere artenschutzrechtliche) Bedenken eine wesentliche Rolle.

Im Zuge des Verfahrens wurden insgesamt drei Planänderungen notwendig. Dabei waren zum Beispiel Änderungen des Entwässerungssystems, der Erfassung von Fauna und Flora und des naturschutzrechtlichen Maßnahmenkonzepts zu berücksichtigen. Die jeweils geänderten Unterlagen wurden im Juni 2015 und im Mai 2018 öffentlich ausgelegt, ebenso erfolgte eine Beteiligung der Behörden, Leitungsträger und betroffenen Fachbehörden zur Ausgangsplanung und zu allen Planänderungen. Nach der letzten Planänderung lagen der Regierung von Unterfranken Einwendungen von insgesamt mehr als 330 Personen vor, teilweise in Form von Listen oder gemeinsamen Schreiben. Von der Regierung von Unterfranken wurde den Fachbehörden, den naturschutzrechtlichen Vereinigungen und den Einwendungsführern in drei Erörterungsterminen im Februar 2014, im November 2016 und im Dezember 2018 Gelegenheit gegeben, das Vorhaben mit dem Landkreis Aschaffenburg und mit ihr als Planfeststellungsbehörde zu diskutieren.

Anschließend musste das jeweils Vorgebrachte dem Vorhabenträger zur Stellungnahme vorgelegt werden. Die Einwendungen, die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Erwiderungen des Vorhabenträgers wurden dann von der Planfeststellungsbehörde aufbereitet und unter Mitarbeit der Fachbehörden eingehend gewürdigt. Dies schlägt sich auch im Umfang des Planfeststellungsbeschlusses nieder, der insgesamt auf 1370 Seiten kommt.

Auf Antrag des Landkreises Aschaffenburg hat die Regierung die Durchführung der archäologischen Vorwegmaßnahmen für sofort vollziehbar erklärt. Die Trasse der geplanten Ortsumgehung verläuft durch einen Bereich, der schon in der Vorzeit besiedelt war, weshalb hier umfangreiche Erkundungen und gegebenenfalls Rettungsgrabungen notwendig werden, die mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt sind. Sofortige Vollziehbarkeit bedeutet, dass der Vorhabensträger auch dann diese Maßnahmen durchführen darf, wenn Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben wird. Das Verwaltungsgericht Würzburg könnte auf Antrag eines Klägers diese Arbeiten aber auch wieder stoppen.

Hinweis: Der Planfeststellungsbeschluss vom 18.06.2020 und die festgestellten Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken http://www.regierung.unterfranken.bayern.de unter der Rubrik Service – Straßenrechtliche Planfeststellungen - Planfeststellungsbeschlüsse veröffentlicht.