Marktgemeinde Frammersbach erhält Städtebauförderungsmittel zur Sanierung des denkmalgeschützten Anwesens „Kirchberg 27“

145 - 08.07.2020

Regierung von Unterfranken bewilligt der Marktgemeinde Frammersbach zur Sanierung des denkmalgeschützten Anwesens „Kirchberg 27“ Städtebauförderungsmittel in Höhe von 697.000 Euro

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Marktgemeinde Frammersbach aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau“ gemeinsam mit Sondermitteln aus der bayerischen Initiative „Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen“ einen Zuschuss von 697.000 Euro bewilligt. Die Mittel sind für die Sanierung des denkmalgeschützten Anwesens „Kirchberg 27“ vorgesehen. Die veranschlagten Gesamtkosten der Maßnahme betragen 903.100 Euro. Davon konnten 836.000 Euro als zuwendungsfähig anerkannt werden, was einem Fördersatz von über 83 Prozent entspricht. Die Zuwendung wird zu 36 % vom Bund und zu 64 % aus dem vom Bayerischen Landtag beschlossenen Bayerischen Staatshaushalt durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bereitgestellt.

Das leerstehende und denkmalgeschützte Anwesen liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und ist im Besitz des Marktes Frammersbach. Über die Initiative „Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen“ bestand die Chance mit Unterstützung der Städtebauförderung über einen erhöhten Fördersatz, ein kulturgeschichtlich wichtiges, denkmalgeschütztes Gebäude zu erhalten und wertvollen, innerörtlichen Wohnraum wieder zu reaktivieren.

Der Entwurf sieht eine bestandsorientierte Sanierung vor. Die eigentliche Struktur des Anwesens bleibt dabei erhalten. Eingriffe in die Bausubstanz erfolgen so sparsam wie möglich. Das Anwesen soll zukünftig Wohnraum für anerkannte Flüchtlingsfamilien bieten, wofür ein Höchstfördersatz von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gewährt werden konnte. Die Sanierung des Nebengebäudes, die Gestaltung der Außenanlagen sowie die Errichtung der Stellplätze werden mit 60 Prozent aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau“ gefördert.

Unter dem Motto „Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen“ unterstützt der Freistaat Bayern Kommunen über die Städtebauförderung bei der Sanierung von leerstehenden Gebäuden im Ortskern, wenn diese anschließend für mindestens sieben Jahre anerkannten Flüchtlingen als Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Mit einem Fördersatz von 90 Prozent der förderfähigen Kosten ist der finanzielle Beitrag des Staates dazu außerordentlich hoch.

Die Maßnahme soll im Herbst 2020 fertiggestellt werden.