Regierung von Unterfranken erteilt "Grünes Licht“ für die Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Klinikum Aschaffenburg-Alzenau

200 - 16.09.2020

Regierung von Unterfranken erteilt „Grünes Licht“ für die Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Klinikum Aschaffenburg-Alzenau am Standort Aschaffenburg - 5,94 Millionen Euro in Aussicht gestellt

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH die fachliche Genehmigung für die Erweiterung der Kinder- und
Jugendpsychiatrie am Klinikum Aschaffenburg-Alzenau
am Standort Aschaffenburg
erteilt.

Die grundsätzliche Bedarfsnotwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Planung für diese Baumaßnahme wurde vom Krankenhausträger im Rahmen des Antragsverfahrens nachgewiesen. Das Bestandsgebäude der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Klinikum Aschaffenburg-Alzenau, Standort Aschaffenburg, ist mit der im Jahr 2012 vorgenommenen Aufstockung bereits vorhanden. Die vorliegende Baumaßnahme umfasst die Errichtung eines neuen Erweiterungsbaus am Standort des bisherigen Schulgebäudes aus dem Jahr 2003, welches abgebrochen werden soll. Der geplante Neubau beinhaltet die neu zu schaffende Kriseninterventionsstation sowie die notwendigen zusätzlichen Therapie- und Infrastrukturbereiche und wird über einen eingeschossigen Verbindungsbau an das bestehende Gebäude mit den offen geführten kinder- und jugendpsychiatrischen Stationen und der Tagesklinik angebunden.

Dem Krankenhausträger wurden bei geprüften Gesamtkosten von rund 9,46 Millionen Euro staatliche Fördermittel in Höhe von 5,94 Millionen Euro im Rahmen eines Festbetrags in Aussicht gestellt. Das Projekt ist in dem vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gemeinsam aufgestellten Jahreskrankenkrankenhausbauprogramm 2020 des Freistaates Bayern aufgenommen, so dass im laufenden Jahr noch Fördermittel in Höhe von 1,01 Millionen Euro bewilligt und ausgezahlt werden können.

Die Förderung selbst erfolgt aus Mitteln der Bayerischen Krankenhausfinanzierung im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts.