Markt Kreuzwertheim erhält insgesamt 46.700 Euro für die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs Logistik und einer Tragkraftspritze
230 - 05.11.2020
Förderung der unterfränkischen Feuerwehren: Regierung von Unterfranken bewilligt dem Markt Kreuzwertheim insgesamt 46.700 Euro für die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs Logistik (TSF-L) und einer Tragkraftspritze PFPN 10-1000 für die Freiwillige Feuerwehr Wiebelbach
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat dem Markt Kreuzwertheim (Landkreis Main-Spessart) insgesamt 46.700 Euro für den Kauf eines Tragkraftspritzenfahrzeugs Logistik (TSF-L) (anteilig 42.000 Euro) und einer Tragkraftspritze PFPN 10-1000 (anteilig 4.700 Euro) für die Freiwillige Feuerwehr Wiebelbach bewilligt. Durch diese Beschaffungsmaßnahme werden ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF mit Baujahr 1987 und eine Tragkraftspritze TS 8/8 mit Baujahr 1996 ersetzt.
Das Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik (TSF-L) ist ein Löschfahrzeug mit einer Tragkraftspritze und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe. Die Besatzung besteht aus einer Staffel (6 Personen). Darüber hinaus muss die Möglichkeit zum Transport von einsatzbezogenen Ausrüstungsgegenständen bestehen. Die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs darf höchstens 8.000 kg betragen. Im hinteren Teil des Kofferaufbaus ist eine Ladefläche für mindestens zwei Rollcontainer bzw. Europaletten, die heckseitig über eine hydraulische Ladebordwand be- oder entladen werden kann. Die Ladebordwand hat eine Nutzlast von mindestens 750 kg. Alternativ darf die hintere Ladefläche auch aus einer Pritsche mit Plane und Spriegel bestehen.
Tragkraftspritzen sind mobile Feuerlöschkreiselpumpen, die zusätzlich zu den fest eingebauten Fahrzeugpumpen als Einschubgeräte in einigen Löschfahrzeugen mitgeführt werden. Bei einer Masse von maximal 200 kg kann sie von 4 Feuerwehrleuten getragen werden. Die Förderleistung einer Tragkraftspritze PFPN 10-1000 beträgt bei einem Ausgangsdruck von 10 bar 1.000 Liter Wasser pro Minute. Tragkraftspritzen werden zum Beispiel dann eingesetzt, wenn eine Wasserentnahmestelle – z.B. ein Bach oder Teich – mit dem Löschfahrzeug nicht direkt anzufahren ist. Sie können auch als Verstärkerpumpe bei Wasserförderungen über längere Strecken eingesetzt werden, wenn das Löschfahrzeug nicht an der Pumpstation verbleiben soll.
Die staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.