Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen

249 - 08.12.2020

Corona-Soforthilfeprogramms zur „Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen - Erste Bewilligungen ausgelaufen

Würzburg (ruf) – Im Rahmen des Corona-Soforthilfeprogramms zur „Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen“ sind die ersten Bewilligungsbescheide ausgelaufen. Insgesamt werden bis zum Jahresende 64 Anträge mit einer Gesamtfördersumme von rund 230.000 Euro bewilligt. Die Antragstellung selbst ist noch bis Jahresende möglich; die Antragsfrist endet erst am 31.12.2020.

Neben den Anträgen auf CO2-Sensoren (CO2-Ampeln) sind bislang auch 18 Anträge auf Luftreinigungsgeräte eingegangen. Die Bewilligung dieser Anträge und der weiteren noch bis Jahresende eingehenden Anträge auf Förderung von CO2- Sensoren und Luftreinigungsgeräten wird zeitnah ab Ende Januar 2021 im neuen Haushaltsjahr erfolgen. Dies hindert aber die vorherige Beschaffung der Geräte durch die kommunalen und privaten Schulaufwandsträger nicht. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn, d. h. die Beschaffung von CO2-Sensoren sowie mobilen Luftreinigungsgeräten, wurde bereits durch den Erlass der Förderrichtlinie ab 01.10.2020 zugelassen. Damit ist eine Beschaffung auch ohne vorherige Bescheidserteilung durch die Schulträger möglich.

Die CO2-Sensoren leisten einen wichtigen Beitrag dazu, das Infektionsgeschehen in den Schulen einzudämmen.

Die Regierung von Unterfranken steht den Schulaufwandsträgern (den Städten, Gemeinden, Landkreisen, privaten Schulträgern) weiterhin gern beratend zu Seite. Grundsätzliche Infos und die Ansprechstellen sind über die Internetseite der Regierung von Unterfranken abrufbar.