Bezirk Unterfranken erhält rund 61.000 € für die Erweiterung der Forensik des Bezirkskrankenhauses Lohr am Main

255 - 16.12.2020

Regierung von Unterfranken erteilt „Grünes Licht“ für die Erweiterung der forensisch-psychiatrischen Ambulanz der Forensik des Bezirkskrankenhauses Lohr am Main - Rund 61.000 Euro in Aussicht gestellt

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat dem Bezirk Unterfranken die fachliche Genehmigung für die Erweiterung der forensisch-psychiatrischen Ambulanz der Forensik des Bezirkskrankenhauses Lohr am Main erteilt.

Gegenstand der Baumaßnahme ist die räumliche Erweiterung der forensisch-psychiatrischen Ambulanz, die im Haus 14 des Bezirkskrankenhauses Lohr am Main untergebracht ist. Ursprünglich wurden die Räumlichkeiten für die forensisch-psychiatrische Ambulanz im Jahr 2008 für maximal 50-60 Patienten konzipiert. Aufgrund der seit Jahren steigenden Zahlen in der forensischen Behandlung auf ca. 150-160 Patienten ist der Bedarf an Büros und Therapieräumen gestiegen. Um die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Therapieangebote räumlich unterbringen zu können, werden vom Krankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin Lohr am Main weitere Räumlichkeiten benötigt. Konkret sollen durch Umbaumaßnahmen Büroräume für Psychologen, Sozialdienst und Pflege sowie ein Warte- und Therapiebereich geschaffen werden.

Dem Bezirk Unterfranken wurden bei geprüften Gesamtkosten von 61.305 Euro staatliche Fördermittel in Höhe von rund 61.063 Euro in Aussicht gestellt. Die notwendigen Investitionskosten der Maßnahme werden vom Freistaat Bayern aus Haushaltsmitteln des Zentrums Bayern Familie und Soziales – Amt für Maßregelvollzug nach Maßgabe des Prüfungsergebnisses durch Einzelzuweisung erstattet. Rechtsgrundlage für die Förderung ist Artikel 53 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Gesetzes über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung (BayMRVG).