Gute Nachricht für die unterfränkischen Krankenhäuser - Staatliche Fördermittel in Höhe von rund 27 Millionen Euro bewilligt

256 - 17.12.2020

Gute Nachricht für die unterfränkischen Krankenhäuser - Staatliche Fördermittel in Höhe von rund 27 Millionen Euro bewilligt

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat für 29 unterfränkische Krankenhäuser die Gewährung von Fördermitteln in Höhe von 27.284.041 Euro als sogenannte Jahrespauschalen für das Jahr 2020 bewilligt (Art. 12 Bayerisches Krankenhausgesetz - BayKrG).

Diese Fördermittel erhalten die unterfränkischen Krankenhäuser, die in dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern 2020 aufgenommen sind. Sie haben während des laufenden Kalenderjahres bereits vierteljährlich Vorauszahlungen erhalten. Im Dezember 2020 erfolgen die abschließenden Auszahlungen für das Jahr 2020.    

Zu den Krankenhäusern mit den größten Pauschalförderbeträgen zählen in Unterfranken der RHÖN-KLINIKUM Campus Neustadt a. d. Saale (mit rund 4,84 Millionen Euro), das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau (mit rund 4,14 Millionen Euro), das Leopoldina Krankenhaus Schweinfurt (mit rund 3,53 Millionen Euro) und das Klinikum Würzburg Mitte (mit rund 3,09 Millionen Euro).    

Die Krankenhausträger bewirtschaften die Jahrespauschalen eigenverantwortlich. Die Fördermittel sind zur Wiederbeschaffung und Ergänzungsbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern und für den kleinen Baubedarf an den Krankenhäusern bestimmt.

Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Bayerischen Krankenhausfinanzierung im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts. Gesetzliche Grundlagen der staatlichen Förderung sind das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) des Bundes und das Bayerische Krankenhausgesetz (BayKrG).