Baurecht für die Erweiterung der Straßenbahn in die Stadtbezirke Frauenland und Hubland in Würzburg (Straßenbahnlinie 6)

262 - 23.12.2020

Baurecht für die Erweiterung der Straßenbahn in die Stadtbezirke Frauenland und Hubland in Würzburg (Straßenbahnlinie 6)

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat mit Datum vom 10.12.2020 den Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung der Straßenbahn in die Stadtbezirke Frauenland und Hubland in Würzburg erlassen und am 23.12.2020 der Vorhabensträgerin (Würzburger Straßenbahn GmbH) übergeben.

Der Planfeststellungsbeschluss bezieht sich auf den Neubau und die damit verbundene Weiterführung der Straßenbahn als zweigleisige Strecke vom Barbarossaplatz bis zur Endhaltestelle Washington-Street in Würzburg. Rechtsgrundlage für das nun geschaffene Baurecht ist § 28 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) i. V. m. Art. 72 ff des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Durch die Verlängerung der Straßenbahntrasse sollen der bestehende Stadtteil Frauenland, die bestehenden Universitätseinrichtungen „Am Hubland“ sowie der neu entstehende Stadtteil Hubland auf den Konversionsflächen Leighton-Barracks (Rahmenplan Leighton-Areal) mit seinen neuen Universitätseinrichtungen erschlossen und an die Innenstadt von Würzburg angebunden werden. Dabei soll durch die Anordnung der neuen Straßenbahnlinie zum Hubland und Leighton-Areal auch eine schnelle, behinderungsfreie und bequeme Verbindung an die Innenstadt von Würzburg und den Hauptbahnhof mit entsprechenden Umsteigemöglichkeiten geschaffen werden.

Die neue Straßenbahntrasse wird als zweigleisige Strecke ausgehend von der bestehenden Trasse beginnen und gliedert sich in folgende Abschnitte

1.  Theaterstraße Abschnitt Barbarossaplatz - Residenzplatz
2.  Theaterstraße Abschnitt Semmelstraße - Ludwigstraße
3.  Theaterstraße Abschnitt Kardinal-Faulhaber-Platz
4.  Residenzplatz
5.  Balthasar-Neumann-Promenade
6.  Ottostraße / Geschwister-Scholl-Platz
7.  Ringparkquerung / Friedrich-Ebert-Ring
8.  Sieboldstraße / Zeppelinstraße
9.  Schlörstraße / Frauenlandplatz
10. Zu-Rhein-Straße
11. Wittelsbacherplatz
12. Zwerchgraben / Trautenauer Straße
13. Maurmeierstraße
14. Drachenwiese
15. Haltestelle Universität und Am Hubland
16. Leighton-Areal - Freie Strecke
17. Leighton-Areal - Endpunkt

Nach Vorlage der auslegungsreifen Unterlagen im Mai 2012 erfolgten nach der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit vom 25.06. bis 25.07.2012 umfangreiche Planänderungen durch die Vorhabensträgerin. Ziel der Planänderungen war es, berechtigten Einwänden bestmöglich gerecht zu werden und Eingriffe in privates Grundeigentum entlang der Trasse weitgehend zu vermeiden.

In der Zeit vom 26.05. bis 26.06.2014 lagen die geänderten Unterlagen zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus. Mit Schreiben vom 06.07.2015 hat die WSB weitere Detailanpassungen insbesondere an geänderte städtische Ausbauplanungen am Hubland vorgenommen, die im schriftlichen Nachtragsverfahren (gem. Art. 73 Abs. 8 Satz 1 BayVwVfG) bearbeitet wurden. Im Rahmen des vom 11.12.2017 bis zum 15.12.2017 durchgeführten Erörterungstermins wurden die umfangreichen Einwendungen und Stellungnahmen besprochen und vertieft. Hierbei ergab sich weiterer Bedarf nach einer Aktualisierung von Unterlagen. Die letztmalig geänderten Planunterlagen lagen in der Zeit vom 22.11.2019 bis 23.12.2019 zur Einsicht öffentlich aus.

Die voraussichtlichen Kosten der Baumaßnahme wurden von der Würzburger Straßenbahn GmbH zuletzt mit ca. 114 Millionen Euro beziffert.

Nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung voraussichtlich am 11. Januar 2021 im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken sowie der Main-Post werden der Planfeststellungsbeschluss vom 10.12.2020 und die Planunterlagen in einer elektronischen Fassung auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken eingestellt sowie als zusätzliches Informationsangebot in Papierform bei der Stadt Würzburg zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt werden. Einzelheiten können der vorgenannten öffentlichen Bekanntmachung entnommen werden.