„Integration - Engagement verbindet“ - Regierung von Unterfranken lobt Integrationspreis 2021 aus
044 - 23.02.2021
„Integration - Engagement verbindet“ - Regierung von Unterfranken lobt Integrationspreis 2021 aus
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken lobt im Jahr 2021 den Integrationspreis für gelungene Integrationsarbeit bereits zum vierzehnten Mal aus. Vorgeschlagen werden können nachhaltige, erfolgreiche und insbesondere ehrenamtliche Aktivitäten, die in vorbildlicher Weise die Integration unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund in Unterfranken unterstützen.
Das Preisgeld in Höhe von insgesamt 5.000,- Euro für integrationsfördernde und -begleitende Maßnahmen bleibeberechtigter Personen wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration aus den vom Bayerischen Landtag bewilligten Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt.
Regierungspräsident Dr. Eugen Ehmann ruft daher Einzelpersonen, Kommunen, Vereine, Organisationen, Gruppen, Verbände, kirchliche Träger, Kindergärten und Schulen, die sich für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund engagieren und Projekte zur Integration in Unterfranken durchführen, durchgeführt haben oder durch Aktivitäten die Integration nachhaltig fördern, zur Bewerbung auf. Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury bei der Regierung von Unterfranken. Die Jury behält sich vor, das jeweilige Preisgeld auch auf mehrere Preisträger zu verteilen.
Abgabeschluss für die Bewerbungsunterlagen bei der Regierung von Unterfranken, 97064 Würzburg, ist der 31. Mai 2021.
Die Preisvergabe (1. Preis 2.500,00 €, 2. Preis 1.500,00 €, 3. Preis 1.000,00 €) findet voraussichtlich im Spätherbst 2021 statt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Bewerbungsformulare sowie der Ausschreibungstext sind im Internet der Regierung von Unterfranken unter https://www.regierung.unterfranken.bayern.de in der Rubrik Aktuelle Themen, „Integrationspreis der Regierung von Unterfranken“, abrufbar.
Die Preisträger der letztjährigen Verleihung können unserer Pressemitteilung Nr. 232/20 vom 10.11.2020 entnommen werden.