Förderung des Handwerks

059 - 16.03.2021

Förderung des Handwerks: Regierung von Unterfranken bewilligte für das Jahr 2020 Zuschüsse in Höhe von rund 400.000 Euro zur Modernisierung von handwerklichen Schulungsstätten in Unterfranken

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken bewilligte zur Modernisierung von handwerklichen Schulungsstätten für das Jahr 2020 zweckgebundene Zuschüsse in Höhe von rund 400.000 Euro an die Handwerkskammer für Unterfranken (HWK), die Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (IHK), den Bundesverband Deutscher Bestatter eV. sowie diverse Innungen in Unterfranken.

Im Einzelnen wurden gefördert:

Bauinnung Aschaffenburg
Zuschuss rund 2.559 Euro (bei zuwendungsfähigen Kosten von rund 5.118 Euro)

Bildungszentrum Würzburg
Zuschuss rund 100.791 Euro (bei zuwendungsfähigen Kosten von rund 335.970 Euro)

Bildungszentren Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg
Zuschuss rund 1.928 Euro (bei zuwendungsfähigen Kosten von rund 6.426 Euro)

Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
Zuschuss rund 22.813 Euro (bei zuwendungsfähigen Kosten von rund 53.686 Euro).

Fahrzeugakademie Schweinfurt
Zuschuss rund 61.689 Euro (bei zuwendungsfähigen Kosten von rund 180.253 Euro)

Innung für Elektro- und Informationstechnik Bayerischer Untermain
Zuschuss rund 9.198 Euro (bei zuwendungsfähigen Kosten von rund 18.395 Euro)

Innung für Elektro- und Informationstechnik Schweinfurt
Zuschuss rund 24.593 Euro (bei zuwendungsfähigen Kosten von rund 81.977 Euro)

Innung für Elektro- und Informationstechnik Würzburg
Zuschuss rund 28.651 Euro (bei zuwendungsfähigen Kosten von rund 95.503 Euro)

Innung für Spengler-, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Schweinfurt
Zuschuss rund 7.445 Euro (bei zuwendungsfähigen Kosten von rund 14.889 Euro)

Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt
Zuschuss rund 140.152 Euro (bei zuwendungsfähigen Kosten von rund 389.310 Euro)


Die Mittel sind bestimmt zur teilweisen Finanzierung der Modernisierung und Komplettierung der Ausstattung.

Die Förderung erfolgte aufgrund Ermächtigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie auf der Grundlage des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts mit Landesmitteln des Freistaates Bayern sowie mit Mitteln des Europäischen Regionalfonds – EFRE-IWB Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Bayern 2014-2020.