Handwerkskammer für Unterfranken erhält 720.000 € für die Durchführung des Berufsgrundbildungsjahres
089 - 21.05.2021
Förderung des Handwerks - Überbetriebliche Ausbildung Regierung von Unterfranken bewilligt der Handwerkskammer für Unterfranken 720.000 € für die Durchführung des Berufsgrundbildungsjahres
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Handwerkskammer für Unterfranken für das Haushaltsjahr 2021 Zuschüsse in Höhe von 720.000 € für die überbetriebliche Ausbildung in der beruflichen Grundbildung (1. Ausbildungsjahr) bewilligt. Weitere Fördermittel in Höhe von 240.000 € wurden unverbindlich in Aussicht gestellt. Die Zuschüsse sind zur teilweisen Deckung der Kosten für von Auszubildenden besuchte Lehrgänge im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung bestimmt. Die Zuwendung wird aus dem vom Bayerischen Landtag beschlossenen Bayerischen Staatshaushalt durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bereitgestellt.
Die Berufsausbildung im Handwerk ist nach dem dualen Ausbildungssystem aufgebaut, d.h. die Auszubildenden erhalten eine berufspraktische Ausbildung im Betrieb und besuchen gleichzeitig die Berufsschule, in der fachtheoretische Grundlagen und allgemeinbildende Fächer unterrichtet werden. Vor allem kleine und mittlere Betriebe sind im Hinblick auf den schnellen technischen und arbeitsorganisatorischen Wandel und wegen fehlender personeller und / oder materieller Voraussetzungen nicht immer in der Lage, die erforderlichen fachpraktischen beruflichen Fertigkeiten und Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Aus diesen Gründen führt das Handwerk Lehrgänge in Berufsbildungszentren der Handwerkskammer oder in Schulungsstätten der Innungen durch.
Die überbetrieblichen Lehrgänge, an denen alle Auszubildenden teilnehmen müssen, sichern ein gleichbleibend hohes Niveau der Ausbildung und gewährleisten Chancengleichheit für alle Auszubildenden aus unterschiedlichen Betrieben.