Neubau der B 26n – Erster Bauabschnitt - Regierung von Unterfranken leitet Planfeststellungsverfahren ein

120 - 07.07.2021

Neubau der B 26n – Erster Bauabschnitt - Regierung von Unterfranken leitet Planfeststellungsverfahren ein

Würzburg (ruf) – Das Staatliche Bauamt Würzburg hat bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den ersten Bauabschnitt des Neubaus der Bundesstraße B26n zwischen Karlstadt und dem Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck beantragt.

Die Baustrecke der „B 26n, Karlstadt – AK Schweinfurt/Werneck, Bauabschnitt 1“ beginnt an der Anschlussstelle (AS) „Arnstein West“ an der Kreisstraße MSP 6 zwischen Müdesheim und Dattensol, kreuzt im Bereich der AS „Arnstein Mitte“ die St 2294 zwischen Heugrumbach und Büchold und verläuft über die AS „Arnstein Ost“, die im Kreuzungspunkt mit der St 2277 liegt bis zur Verknüpfung der vorhandenen Bundesstraße B 26a. Die Baulänge des geplanten ersten Bauabschnittes beträgt 7,790 km.

Die B 26n erhält eine gestreckte, der Landschaft angepasste Linienführung mit in beiden Fahrtrichtungen regelmäßigen sicheren Überholmöglichkeiten. Die geplante befestigte Fahrbahnbreite beträgt 8,50 m, im Bereich der abschnittsweisen Überholfahrstreifen 12,00 m.

Für das beschriebene Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden ausschließlich Grundstücke auf dem Gemeindegebiet der Stadt Arnstein (Gemarkungen Müdesheim, Reuchelheim, Heugrumbach, Büchold, Schwebenried, Arnstein) beansprucht. Auswirkungen hinsichtlich des Immissionsschutzes können sich darüber hinaus auch in der Marktgemeinde Werneck (Gemarkung Stettbach) und der Gemeinde Eußenheim (Gemarkung Hundsbach) ergeben.

Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie und der damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet (§ 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG). Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen des Vorhabens erkennen lassen) stehen während des Auslegungszeitraumes ab ca. Mitte September auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken (https://www.regierung.unterfranken.bayern.de) unter der Rubrik „Service“ > „Straßenrechtliche Planfeststellungen“ > „Aktuell laufende Verfahren“ > „Neubau der B 26n zwischen Karlstadt und dem AK Schweinfurt/Werneck (Bauabschnitt 1)“ zur Verfügung. Als zusätzliche Informationsquelle liegen sie in gedruckter Form (§ 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG) zur allgemeinen Einsicht in der Gemeinde Eußenheim, der Marktgemeinde Werneck sowie der Stadt Arnstein aus.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird bereits in Kürze erfolgen. Um allen betroffenen Bürgern die Möglichkeit zur Einsicht der Unterlagen zu geben, wird die öffentliche Auslegung erst nach den bayerischen Sommerferien (ca. Mitte September) beginnen.
Ort und Zeit der Auslegung sowie Näheres zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, werden durch ortsübliche Bekanntmachungen der oben genannten Gemeinden gesondert mitgeteilt.

Im durchzuführenden Planfeststellungsverfahren werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft. Hierzu dient zum einen die oben erwähnte Veröffentlichung der Planunterlagen und die Möglichkeit, Einwände vorzubringen, zum anderen holt die Regierung von Unterfranken die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ein und beteiligt die betroffenen Kommunen. Die Benachrichtigung der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine sowie der sonstigen in Umweltangelegenheiten anerkannten Vereinigungen erfolgt durch die oben beschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung.

Anlagen: 1 Übersichtslageplan als PDF