Stadt Bad Brückenau erhält insgesamt 95.500 Euro für die Freiwilligen Feuerwehren Römershag und Volkers
124 - 12.07.2021
Förderung der unterfränkischen Feuerwehren: Regierung von Unterfranken bewilligt der Stadt Bad Brückenau insgesamt 95.500 Euro für die Beschaffung je eines Tragkraftspritzenfahrzeugs TSF-W und je einer Tragkraftspritze PFPN 10-1000 für die Freiwilligen Feuerwehren Römershag und Volkers
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Stadt Bad Brückenau (Landkreis Bad Kissingen) insgesamt 95.500 Euro für den Kauf je eines Tragkraftspritzenfahrzeugs TSF-W (anteilig je Tragkraftspritzenfahrzeug 42.600 Euro) und je einer Tragkraftspritze PFPN 10-1000 (anteilig je Tragkraftspritze 5.150 Euro) für die Freiwilligen Feuerwehren Römershag und Volkers bewilligt. Durch diese Beschaffungsmaßnahmen werden bei der Freiwilligen Feuerwehr Römershag ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF und eine Tragkraftspritze TS 8/8 jeweils mit Baujahr 1993 und bei der Freiwilligen Feuerwehr Volkers ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF und eine Tragkraftspritze TS 8/8 jeweils mit Baujahr 1997 ersetzt.
Das Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W dient überwiegend der Brandbekämpfung. Es kann eine Feuerwehrstaffel mit sechs Feuerwehrmännern oder -frauen sowie eine feuerwehrtechnische Beladung für eine Löschgruppe einschließlich des umluftunabhängigen Atemschutzes aufnehmen und muss mit einem Löschwasserbehälter von 500 Litern Inhalt ausgestattet sein. Für das Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W sind nur handelsübliche Fahrgestelle mit Doppelkabine bei einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 7.500 kg vorgesehen.
Tragkraftspritzen sind mobile Feuerlöschkreiselpumpen, die zusätzlich zu den fest eingebauten Fahrzeugpumpen als Einschubgeräte in einigen Löschfahrzeugen mitgeführt werden. Bei einer Masse von maximal 200 kg kann sie von 4 Feuerwehrleuten getragen werden. Die Förderleistung einer Tragkraftspritze PFPN 10-1000 beträgt bei einem Ausgangsdruck von 10 bar 1.000 Liter Wasser pro Minute. Tragkraftspritzen werden zum Beispiel dann eingesetzt, wenn eine Wasserentnahmestelle – z.B. ein Bach oder Teich – mit dem Löschfahrzeug nicht direkt anzufahren ist. Sie können auch als Verstärkerpumpe bei Wasserförderungen über längere Strecken eingesetzt werden, wenn das Löschfahrzeug nicht an der Pumpstation verbleiben soll.
Die staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.