Gewerbeaufsicht informiert über Gesundheits-Check beim Berufseinstieg Jugendlicher

143 - 12.08.2021

Gewerbeaufsicht informiert über Gesundheits-Check beim Berufseinstieg Jugendlicher: Vor dem Jobeinstieg zum „Gesundheits-TÜV“

Bayerische Gewerbeaufsicht

Würzburg (ruf) – Der ärztliche Gesundheits-Check für Berufseinsteiger ist die bestmögliche Gesundheitsvorsorge von Anfang an. Ohne diesen „Gesundheits-TÜV“ darf ein Jugendlicher nicht beschäftigt werden. Darauf weist das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken anlässlich des Anfang September bevorstehenden Beginns des bayerischen Ausbildungsjahres hin.

Der Einstieg in das Berufsleben ist für die jugendlichen Schulabgänger der erste große Schritt in die Eigenständigkeit und bringt oft einschneidende Veränderungen mit sich. Die jungen Menschen stecken mitten in der körperlichen und geistigen Entwicklung und müssen daher bereits zum Eintritt ins Berufsleben vor übermäßigen Belastungen geschützt werden. Spätere Gesundheitsschäden können nicht nur die berufliche Tätigkeit, sondern auch das persönliche Leben entscheidend beeinträchtigen. Der Gesundheits-Check ist daher nicht nur Pflicht, sondern vor allem Chance. Anhand seiner Untersuchungen und im Gespräch kann der Arzt feststellen, ob die Gesundheit und die Entwicklung eines Jugendlichen durch bestimmte Tätigkeiten gefährdet werden könnten. Berufseinsteiger und Arbeitgeber können dann individuelle Vorsorgemaßnahmen treffen.

Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erst dann beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsbeginn von einem Arzt untersucht wurde und dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung darüber vorliegt. Die Untersuchung ist kostenfrei; der Arzt kann vom Jugendlichen frei gewählt werden. Die Berechtigungsscheine für diese Untersuchung wurden den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres bereits ausgehändigt. Falls der Berechtigungsschein verloren gegangen ist oder der Schulabschluss nicht in Bayern gemacht wurde, können Berechtigungsscheine auch am Gewerbeaufsichtsamt angefordert werden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken im Internet unter

www.regierung.unterfranken.bayern.de > Aufgaben > Gewerbeaufsichtsamt > Jugendarbeitsschutz

oder vom Dezernat Sozialer Arbeitsschutz unter der Telefonnummer 0931/380-1810.